Fremdparker Fr-So endlich kontrollieren (Anwohnerparkausweise)
In der West- und Südstadt zahlen die Bürger für Anwohnerparkausweise. An sich würde die Anzahl der Parkplätz auch ausreichen, nur leider parkt dort auch jeder andere aus K, AW, SU, BM, SO, ME, WI, ..., da die City schell zu Fuß zu erreichen ist. Dies ist Freitagabend, Samstagabend, Sonntag und an Feiertagen besonders schlimm, aber auch ab ca. 22 Uhr an Wochentagen. Als Strafgebühr erhält man für das Parken ohne Anwohnerparkausweis ein "Knöllchen" über nur 10 €. Und dies auch nur, wenn überhaupt mal jemand am Wochende dort kontrolliert, was so gut wie nie vorkommt. Die möglichen 10 € nehmen die Fremdparker übrigens gerne in Kauf, da dies auch etwa der Parkhausgebühr entspricht. Also: Bitte jeden Freitagabend, Samstagabend bis mind. 24 Uhr kontrollieren. Ob die lächerliche Gebühr von 10 € von der Stadt erhöht werden darf, weiß ich nicht, aber falls ja, bitte ordentlich (!) hoch setzen.
Die Behindertenparkplätze sind auch stets zugeparkt. Jeden Abend vor unserer Türe. Knöllchen? Nein, wird nicht gesehen.
Kommentare
am 16. Nov. 2014
at 17:08Uhr
Verwarnungsgelder sind festgelegt
Die Verwarnungsgelder sind vom Bund in der Höhe festgelegt.
am 17. Nov. 2014
at 11:09Uhr
RE:
Lieber Herr Erwin,
es gibt auch Anwohner mit Nicht-BN-Kennzeichen, und zwar viele.
am 17. Nov. 2014
at 13:07Uhr
RE: RE:
@#2 @#2 Ja, natürlich. Dann liegt der Ausweis aus. Es geht hier doch um die vielen Fremdparker. Die Stadt könnte jeden Abend mindestens 30 x 10€ und 4 x 40 € (für das Parken auf den Behindertenparkplätzen), sprich 420 € einnehmen.
Im Jahr macht das mehr als 150.000 €.
am 18. Nov. 2014
at 20:33Uhr
RE: RE:
@#2 @#2 Und gerade die haben den Anwohnerparkausweis erst dann ausgestellt zu bekommen, wenn sie ihr Auto und sich in Bonn angemeldet haben, damit die Stadt die Steuern für den Erstwohnsitz und die KFZ-Steuer erhält. Es geht doch nicht an, das jemand in Bonn arbeitet und wohnt und nur um Geld zu sparen sich nicht ummeldet,aber in Bonn sonst an allen Vorteilen, zumindest dem Anwohnerparkausweis, partizipieren will. Und dieser Grundsatz nur in Bonn zugelassene Autos erhalten einen Anwohnerparkausweis sollte für das gesamte Stadtgebiet gelten.
am 21. Nov. 2014
at 11:26Uhr
Anwohnerparkausweise kosten
Anwohnerparkausweise kosten nur und garantieren auch keinen Parkplatz vor der Haustür! Besucher der Anwohner können jedoch nicht mehr parken und bleiben daher aus. Wer will da wohnen, wo einen keiner mehr besuchen kommt? (Übrigens sind 10% aller zugelassenen Autos in Deutschland Firmenfahrzeuge! Diese werden am Sitz des Unternehmens zugelassen und nicht individuell am Wohnort des jeweiligen Mitarbeiters. Anwohnerparkausweise sind der größte Unsinn und diese nur für Fahrzeuge mit BN-Kennzeichen zu fordern - und somit Anwohnergruppen - auch die mit Erstwohnsitz in Bonn - auszuschließen, ein noch größerer.
am 21. Nov. 2014
at 14:58Uhr
RE: RE:
@#3 @#3 Sie scheinen es ja zu wissen, weil Sie ja wie in Endenich den Überblick haben. Und außerdem wäre es ja auch denkbar, das man für Firmenfahrzeuge eine Ausnahme macht, wenn den nachgewiesen wurde das es eines ist. Und wer hat denn von einem Parkplatz vor der Haustür gesprochen? Die Anwohner in der Südstadt und in Endenich wären froh, wenn sie mit 10 min Fußweg einen legalen Parkplatz bekommen würden und sich nicht illegal abstellen müssten mit der Gefahr ein Knöllchen zu bekommen. Es geht um die diejenigen die in die Südstadt oder nach Endenich für einen Abend kommen um ein Restaurant oder die Kulturmeile zu besuchen und den Bewohnern ihre Parkplätze weg nehmen und dort alles zu parken! Ich frage mich wirklich ob das bedacht wurde als man in Endenich die Kulrurmeile so zu ließ und als in der Südstadt immer mehr Kneipen auf machten.
am 22. Nov. 2014
at 21:37Uhr
Besuch
Bitte nicht vergessen, dass ein jeder von uns Besuch bekommt. Ich möchte nicht, dass diese lieben Menschen mit extra Gebühren belastet werden.
am 22. Nov. 2014
at 23:07Uhr
RE: RE:
@#4 @#4 Jeder, der in einem Anwohnergebiet wohnt, weiß sehr genau, wo dort die allgemeinen Parkplätze liegen und kann diese dem Besuch im Vorfeld sagen oder auf das nächste Parkhaus verweisen (z. B. am Hauptbahnhof). Das ist kein Argument, welches Sie hier aufführen.