Grundsteuererhöhung
Die Grundsteuer ist eine reine Objektsteuer. Entscheidend für die Höhe der Steuer sind daher Beschaffenheit und Wert des Grundstücks, während die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers bzw. der Eigentümerin völlig außer Betracht bleiben. Das Finanzamt erlässt den Grundsteuermessbescheid, der für die Gemeinde verbindliche Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist. Der Gemeinde obliegt die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes, der derzeit 530 % beträgt. Durch Anwendung des Hebesatzes auf den im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Grundsteuermessbetrag wird letztlich die Grundsteuer für das jeweilige Objekt ermittelt.
Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage und der Tatsache, dass Bonn auch nach der Haushaltskonsolidierung seinen Bürgerinnen und Bürgern an vielen Stellen immer noch einen höheren Standard bieten wird als vergleichbare Städten, beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 300 Punkte und der Grundsteuer A um 150 Punkte zu empfehlen. Diese Grundsteuererhöhung trifft alle in der Stadt - sowohl die Grundeigentümer als auch die Gewerbetreibenden und Mieter -, da die Grundsteuer einen Teil der Nebenkosten darstellt. Transferleistungsempfänger/innen (SGB II/SGB XII) werden die Erhöhung allerdings nicht spüren, da diese mit den von der Kommune übernommenen „Kosten der Unterkunft“ ausgeglichen wird.
Für den „Musterhaushalt“ eines Elternpaares mit zwei Kindern in einem 120 qm großen Einfamilienhaus wird dies eine Erhöhung von 263 EUR im Jahr oder rund 22 EUR im Monat bedeuten, für kleinere Wohnungen entsprechend weniger. Die Grundsteuererhöhung ist zum 01.01.2015 vorgesehen und führt zu einer jährlichen Mehreinnahme von netto 38.800.000 EUR.
Kommentare
am 09. Dez. 2014
at 21:16Uhr
RE: RE:Zeitlich begrenzt!
@#40 @#40 Ja super, genauso begrenzt wie der SOLI? Das sind die gleichen Parteien! Eine Gemeinsamkeit mit Beethovens Musik, für die Ewigkeit!
Übrigens, für mich ist die Erhöhung kein finanzielles Problem, aber ein Soziales. Ich denke dabei an die Mieter und ALLE Bonner Kinder.
am 10. Dez. 2014
at 00:49Uhr
RE: RE:
@#40 @#40 Völlig indiskutabel! Mein Arbeitgeber zahlt mir wohl kaum vorübergehend mehr Gehalt, damit ich meine durch Misswirtschaft und Kaufsucht entstandenen Schulden tilgen kann ... Otto Normalverbraucher bleibt nur die Insolvenz!