Baulückensteuer erheben

Verkehr-Bauen-Umwelt
Einnahmevorschlag

Für jedes voll erschlossene Grundstück oder Teilgrundstück, welches gemäß eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder nach Paragraph 34 Baugesetzbuch sofort bebaubar wäre, aber ungenutzt liegen bleibt, weil überzogene Preisvorstellungen, Spekulationen, Erbstreitigkeiten oder sonstige Egoismen einen Verkauf an Bauwillige verhindern, wird eine Baulückensteuer erhoben.

Auch untergenutzte Grundstücke oder Bauflächen werden mit einbezogen, dort wo z. B. eine eingeschossige Baracke steht, aber nach der Umgebungsbebauung ein Viergeschosser hingehört, wird dann 75% vom Höchstsatz erhoben. Die Höhe könnte sich am jeweiligen Bodenrichtwert orientieren. Sie sollte so hoch sein, dass sie dem Eigentümer finanziell weh tut und dieser das Grundstück dem Markt zuführt. Das unnötig verknappte und dementsprechend teure Angebot an Grundstücken wird vergrößert, die Preise sinken und es wäre vielleicht auch in Bonn mal wieder möglich, an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Nebenbei wird auch manches neue Baugebiet auf der grünen Wiese überflüssig und die Stadt kann sich die Bau- und Unterhaltungskosten neuer Infrastrukturen sparen. Eigentümer, die voll erschlossene Grundstücke nicht richtig ausnutzen, zwingen die Allgemeinheit, teure Infrastrukturen an andrer Stelle neu zu errichten, um den Bedarf zu decken, obwohl auch die bereits vorhandene genutzt werden könnte. Dafür kann die Allgemeinheit durchaus eine Entschädigung fordern.

Kommentare

Das wird die Stadt nicht alleine können - aber sie sollte sich über den Städtetag dafür einsetzen, dass die Grundsteuer das zulässt.

Gut verpackt, aber dennoch: Hier wird an Grundwerten gesägt!
Sowas wäre der Traum unterbeschäftigter Architekten. Was machen Sie denn so, fehabo?