Parkplatzgebühren für Mitarbeiter die auf städt. Grundstücken parken

Sonstiges
Einnahmevorschlag

Einführung von Parkplatzgebühren für Mitarbeiter, die auf städt. Grundstücken/Garagen parken wie z.b. Städt. Mitarbeiter im Parkhaus Stadtverwaltung, Lehrer auf Schulgelände usw.

Kommentare

In der städtischen Tiefgarage müssen die Stellplätze von den Mitarbeitern bezahlt werden! Und zwar von ALLEN Mitarbeitern...

Dieser Vorschlag passt zu der allgemeinen Meinung, dass städtische Angestellte und Beamte zu viel verdienen und auf diese Weise Geld zurückgefordert werden kann.

...die anderen zahlen ja schon!