Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte

Monetärer Typ: 
Einnahmevorschlag

Kategorie

Finanzen und Beteiligung

Die in Spielhallen und Gaststätten betriebenen Geldspielgeräte unterliegen der Vergnügungssteuer.

Es ist beabsichtigt, dem Rat die Anhebung des Steuersatzes für die Geldspielgeräte von 16 % auf 18 % des Einspielergebnisses - zum 01.07.2015 - vorzuschlagen. Neben der Einnahmeerzielung soll hierdurch ein Beitrag zur Eindämmung der Spielsucht geleistet werden. Die letzte Erhöhung wurde zum 01.01.2013 vorgenommen.

Die Verwaltung rechnet im Jahr 2015 mit einer Mehreinnahme von 193.750 EUR und in den Folgejahren mit 387.500 EUR pro Jahr.

Kommentare

Wettbüros unbedingt einschließen und Steuer auf 30% rauf. Das reduziert hoffentlich das Interesse an diesen Einrichtungen und vemeidet die Folgekosten von Suchtbetreuung.

Liebe Verwaltung! Hier können Sie ruhig aggressiver agieren. 30% sollte Ihr Ziel sein. Entweder Sie "dämmen die Spielsucht" damit noch mehr ein oder sie haben noch höhere Einnahmen. Lassen Sie sich von den Lobbyisten nichts einreden.

50% der Einnahmen für bedürftige

Hier könnte der Steuersatz ruhig noch weiter angehoben werden!

Spielbanken müssen einen wesentlich größeren Teil ihres Gewinns abführen, allerdings als Spenden für gemeinnützige Zwecke. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist es mehr. Und zweitens fließt es _nicht_ in öffentliche Kassen. So verschwindet es nicht in der Bodenlosigkeit öffentlicher Schulden, und es ist der Geltungs- und Verschwendungssucht der Politik entzogen.

@#5 @#5 : Spielbanken sind mit Spielhallen nicht vergleichbar, da sie nicht der Spielgeräteverordnung unterliegen und damit viel höhere Gewinne erzielen können.
Außerdem führen diese einen Teil ihres GEWINNS ab, während die Vergnügungssteuer auf die EINSPIELERGEBNISSE erhoben wird - das ist aber nicht der Gewinn. Davon müssen noch Geräteanschaffung und -miete, Reparaturen, Strom, Raumkosten, Personal, Wartungsfahrzeuge, Steuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und eben Vergnügungssteuer) TÜV-Gebühren und Verwaltung bezahlt werden.

Wenn man die Anzahl der täglich in Spielbanken verkehrenden Kunden und ihre viel höheren Einsätze in Relation setzt zu einer Spielstätte im städtischen Umfeld, die der Spielgeräteverordnung unterliegt und damit in ihren Einnahmen streng limitiert ist, dann werden hier Melonen mit Heidelbeeren verglichen.

Dass die Steuern einem gemeinnützigen Zweck dienen sollten, das ist ein frommer Wunsch. Würde Bonn so regiert und verwaltet, wie es der Allgemeinheit gut täte, wäre jede städtische Ausgabe gemeinnützig. Ist aber wohl leider nicht so, vieles kommt nur Minderheiten zugute.

in anderen Städten soll es schon funktioniert haben - den unschönen Wildwuchs von Spielhalllen reduziert, Stadtbild verschönert und SPielsüchtigen geholfen, wenn es weniger SPielhöllen gibt.

Die Stadt sollte in maximal aggressiver und zulässiger Weise gegen die Industrie der Wettbüros und Spielgeräte vorgehen. Diese Industrie scheint mir in den letzten Jahren extrem gewachsen.

Ich kann keine Verbindung Steuererhöhung - Spielsucht erkennen. Wie kann eine Erhöhung der Vergnügungssteuer die Spielsucht eindämmen?
Dies kann doch nur durch Verringerung der Geldspielgeräte erfolgen, da der Betrieb der Geräte durch die Steuererhöhung unwirtschaftlich werden soll. Dies bedeutet dann aber auch weniger Vergnügungssteuereinnahme. Wo ist dann die Mehreinnahme für die Stadt wenn es weniger Geräte gibt?

Wer meint, mit einer Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte die Spielsucht einzudämmen, liegt einem Irrtum auf. Die Betreiber der Geräte können gestiegene Kosten, u.a. durch Vergnügungssteuer, nicht an die Spieler weitergeben und durch Preissteigerungen die Spiellust dämpfen, da es eine Spielgeräteverordnung gibt, die Einsatz und Ausschüttung auf den Cent genau regelt. Das Einzige, was passiert, wenn sich der Betrieb seriöser Spielhallen für ehrliche Aufsteller nicht mehr lohnt, ist deren Schließung (mit Verlust von Arbeitsplätzen und legaler Spielmöglichkeit, damit auch der Verlust der bisher abgeführten Steuern an die Stadt) und das Abwandern der Spielsüchtigen in illegale Vereine, die nicht der Aufsicht durch die Ordnungsbehörden unterliegen und die überhaupt keine Steuern an Stadt oder Staat abführen. Damit hat weder die Stadt noch die Spielsüchtigen etwas gewonnen.
Im Übrigen zeigt die Erfahrung, dass man Sucht nicht mit Verboten behandeln kann (siehe Prohibition in den USA), sondern nur mit therapeutischen Konzepten - für die man auch Geld locker machen muss, wenn es einem ernst damit ist.
Spielhallen sind nur für Erwachsene zugänglich und bieten bereits einen hohen Schutz für Spielsüchtige (Infomaterialen, Hilfetelefon, Möglichkeit der Zugangssperre sowie diverse Schutzfunktionen aus der Spielgeräteverordnung). Gesunde, freiwillige Spieler verlieren durch die Gefährdung der seriösen Aufsteller ihre Möglichkeiten, in gepflegter Atmosphäre ihrem Hobby nachzugehen.
Also, liebe Politiker, bleiben Sie ehrlich: die (de facto wenigen) Spielsüchtigen sind Ihnen vermutlich egal, sondern es geht hier darum, Einnahmen zu generieren, gegen die sich mangels Lobby kein Aufschrei des Protestes zeigen wird.

Spielen an Geldspielgeräten ist nicht förderungswürdig wg. Suchtgefahr.

Ist ja nur ein Tropfen auf dem heißen Stein...hier die Eindämmung der Spielsucht zu erwähnen ist lächerlich. Sucht ist bekanntlich Sucht, die nicht durch eine geringfügige Erhöhung einer Steuer verringert werden kann. Zumal die Stadt ja auch die Suchthilfe kürzen will. Warum nimmt man nicht die evtl. Mehreinnahmen aus der Geldspielgerätesteuer um sie der Suchthilfe zukommen zu lassen?