Hamburger Transparenzmodell nach WCCB-Desaster übernehmen!

Finanzen und Beteiligung
Stadtbezirk Bonn

Die Hamburger haben aus dem Desaster mit der Elb-Philharmonie insofern gelernt, als sie ein innovatives Transparenzmodell eingeführt haben.
Wir erleben täglich die dramatische Folgen des WCCB-Desasters und lernen nichts daraus. Dieselben PolitikerInnen, die das WCCB-Projekt durchgewunken haben, zeigen zwar mit den Fingern auf Bärbel Dieckmann und die Stadtverwaltung, puschen aber das nächste unklar finanzierte Großprojekt mit zweifelhafter Auslastung. Der Business-Plan wird nicht veröffentlicht, Absprachen finden hinter verschlossener Tür statt.
Wir finanzieren aber die Arbeitskraft, die in das Projekt fließt. Der Stadtrat könnte sich auch mit dringenderen Problemen befassen statt jahrelang das Beethoven-Festspielhaus schönzureden oder gar zu bewerben wie Stephan Eisel!

Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorschlag, das Hamburgische Transparenzmodell zu übernehmen, zielt offensichtlich darauf ab, die Regelungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes vom 19. Juni 2012 auf den Bereich der Stadt Bonn zu übertragen. Da dieser Vorschlag explizit im Zusammenhang mit dem WCCB und dem Festspielhaus genannt wurde, ist davon auszugehen, dass der Verfasser des Vorschlages die Auffassung vertritt, dass sich die negativen Entwicklungen rund um das WCCB mit entsprechenden Transparenzregelungen hätten verhindern lassen bzw. verhindert werden könnten.

Das Hamburgische Transparenzgesetz verpflichtet die dortigen Behörden zur Veröffentlichung der in diesem Gesetz genannten Unterlagen in einem Informationsregister. Neben der Veröffentlichungspflicht enthält es aber auch Schutzvorschriften für bestimmte Informationen, die – aus unterschiedlichen Gründen – nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind.
Vergleichbare Regelungen finden sich auch in dem von der Stadt Bonn anzuwendenden Informationsfreiheitsgesetz für das Land NRW (IFG NRW), wobei das IFG NRW dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit Blick auf den Umfang der Veröffentlichungspflichten deutlich nachsteht. Auf Antrag bietet allerdings auch bereits das IFG NRW dem Antragsteller sehr weitreichende Zugangsmöglichkeiten zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) hat in seinem letzten Tätigkeitsbericht bereits angeregt, das IFG NRW in Richtung eines Transparenzgesetzes weiterzuentwickeln. Hier obliegt es aber letztlich dem Landesgesetzgeber, in wieweit er den Gedanken eines Transparenzgesetzes aufgreifen und umsetzen will.

Unabhängig von den bestehenden rechtlichen Verpflichtungen für eine Informationsübermittlung hat die Stadt Bonn im vergangenen Jahr damit begonnen, auf freiwilliger Grundlage Daten öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu wurde ein „Open Data-Portal“ eingerichtet, über welches Daten der Stadt Bonn zum Abruf bereitgehalten werden, deren Veröffentlichung nicht durch rechtliche Einschränkungen untersagt ist. Das Angebot in diesem Portal wird derzeit sukzessive weiter ausgebaut.

Fazit:
Es bestehen bereits jetzt weitreichende Informationsmöglichkeiten für die Bonner Bürgerinnen und Bürger. Die Schaffung vergleichbarer gesetzlicher Regelungen entsprechend dem Hamburgischen Transparenzgesetz ist jedoch dem Landesgesetzgeber vorbehalten. Insofern kann der Bürgervorschlag nicht umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Bürgervorschlag nicht.

Entscheidung des Stadtrats vom 07. Mai 2015:

Der Bürgervorschlag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda verwiesen.

Kommentare

Die "Schönrederei" zum Festspielhaus des Herrn Stephan Eisel ist nicht mehr auszuhalten!