Einführung fakultativer Zusatzbeiträge für Ferien-OGS
Um die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule (OGS), die sich aus Landesmitteln (935 Euro pro Jahr und Kind), einem Elternbeitrag (im Durchschnitt 720 Euro pro Jahr und Kind) und einem städtischen Zuschuss (460 Euro pro Jahr und Kind) zusammensetzt, wird derzeit besonders erbittert gerungen: Die Stadtverwaltung will ihren ohnehin sehr geringen Zuschuss absenken, obwohl gerade auch die städtischen Einnahmen (und damit auch alle Bonner Bürger) von der Möglichkeit der nicht nur vormittäglichen Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. alleinerziehender Eltern erheblich profitieren und eine qualitativ hochwertige OGS zugleich eine wichtige Maßnahme der Förderung von Kindern darstellt, die sich mittel- und langfristig in vielen Lebensbereichen im wahrsten Sinne des Wortes "bezahlt" macht (zum diesbezüglichen Vorschlag der Verwaltung siehe http://bonn-macht-mit.de/node/176). Auf der anderen Seite fordern die Träger der OGS - u. a. angesichts der seit Jahren steigenden Personal- und Sachkosten im Ausgangspunkt durchaus plausibel - eine deutliche Erhöhung des städtischen Anteils um 317 Euro pro Kind und Jahr (zu einer diesbezüglichen Petition siehe https://www.openpetition.de/petition/online/bonner-ganztagsschulen-erhal...).
Ohne eine solche Erhöhung soll nach Aussage der Träger eine erhebliche Einschränkung des OGS-Angebots unumgänglich sein. Das betrifft insbesondere die OGS-Ferienbetreuung, die bislang verbreitet für etwa die Hälfte der Schulferien angeboten wird. Eine solche Ferienbetreuung ist von besonderer Bedeutung für alleinerziehende Eltern, aber auch für Haushalte, in denen beide Elternteile berufstätig sind. Die Betroffenen können bei rund 12 Wochen Schulferien jährlich die Betreuung ihrer Kinder in dieser Zeit rein faktisch nicht selbst leisten, wenn man von einem durchschnittlichen Jahresurlaub von rund 30 Tagen, also etwas mehr als vier Wochen, ausgeht. Sofern hier nicht Verwandte einspringen können oder bei entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ein Rückgriff auf kommerzielle Alternativen erfolgt, hat der Wegfall der OGS-Ferienbetreuung somit jenseits einer etwaigen Selbstverwirklichung erhebliche Beschränkungen bei der Ausübung einer zur Schaffung der Lebensgrundlage erforderlichen Erwerbstätigkeit zur Folge, mit allen negativen Konsequenzen für die eigene Lebensvorsorge der Betroffenen und auch für die öffentlichen (Steuer- und Renten-) Haushalte.
Dass diese Gefahr nicht nur theoretischer Natur ist, erfahren die Betroffenen dieser Tage: Mehrere OGS-Träger kündigen derzeit an, dass jedenfalls in den anstehenden Weihnachts- und in den Osterferien 2015 keine Ferienbetreuung geleistet werden kann. Auch wenn es sich hierbei - wie bei dem bemerkenswerten Sparvorschlag der Verwaltung - möglicherweise auch um das übliche "Säbelrasseln" im Zuge laufender Verhandlungen handeln mag, spricht doch einiges dafür, dass jedenfalls mittelfristig zuerst an der OGS-Ferienbetreuung gespart werden wird, wenn an der OGS insgesamt gespart werden muss. Es wäre zwar - erneut im wahrsten Sinne des Wortes - ein Armutszeugnis für Land und Stadt, wenn es soweit kommen sollte. Angesichts der prekären Haushaltslage und der aufgezeigten Entwicklungen kann man sich aber nicht ernsthaft dieser Möglichkeit verschließen.
In diesem Fall -und *nur* in diesem Fall - wäre darüber nachzudenken, in der Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn einen fakultativen Zusatzbeitrag für die OGS-Ferienbetreuung vorzusehen (unabhängig von den üblichen Kostenbeiträgen für spezifische Veranstaltungen und Fahrten im Rahmen der OGS-Ferienbetreuung). Damit würde nicht die Landesvorgabe verletzt, mit der die OGS-Beiträge auf 150 Euro pro Kind und Jahr gedeckelt werden. Denn der betreffende Runderlass des Landes (http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/12-63Nr...) sieht in Ziff. 8.4 vor, dass ein *zusätzlicher* Beitrag für Ferienangebote erhoben werden kann. Von dieser Möglichkeit könnte zur Sicherstellung einer OGS-Ferienbetreuung Gebrauch gemacht werden. Vor Beginn eines jeden Schuljahrs könnten sich die Eltern entscheiden, ob sie eine OGS-Ferienbetreuung wünschen. Nur in diesem Fall wären sie dann zur Zahlung des monatlichen Zusatzbeitrags verpflichtet.
Ein solcher Zusatzbeitrag wäre natürlich wie der reguläre Beitrag auch sozial zu staffeln. Hierbei wäre - anders als beim regulären Elternbeitrag - auch keine fixe Obergrenze zu berücksichtigen, die in der geltenden Praxis dazu führt, dass dort bereits Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro mit dem Höchstbetrag belastet werden. Stattdessen wäre (unter Anlegung der Stufen aus der geltenden Elternbeitragssatzung) z. B. eine Staffelung denkbar, bei der die Ferienbetreuung bei einem Haushaltsbruttoeinkommen bis 15.000 Euro weiterhin beitragsfrei bleibt, dann bis knapp 25.000 Euro ein Beitrag von 2 Euro monatlich erhoben wird, bis knapp 36.000 Euro ein Beitrag von 4 Euro monatlich, bis knapp 50.000 Euro ein Beitrag von 7 Euro monatlich, bis knapp 61.000 Euro ein Beitrag von 10 Euro monatlich, bis knapp 74.000 Euro ein Beitrag von 14 Euro monatlich, bis knapp 86.000 Euro ein Beitrag von 18 Euro monatlich und bei einem höheren Einkommen ein Beitrag von 23 Euro monatlich vorgesehen wird. (Sinnvoll wäre es natürlich, hier auch weitere Einkommensstufen zu schaffen, so dass zugleich die niedrigeren Stufen entlastet werden könnten. Aber das ist eine Detailfrage der Umsetzung. Entsprechendes gilt für die Frage, ob die Geschwisterkindprivilegierung auch für die fakultativen OGS-Ferienbeiträge gelten sollte oder nicht.)
Selbst in der höchsten Beitragsklasse wäre dann eine mehrwöchige Ferienbetreuung für unter 280 Euro im Jahr finanziert. Das erscheint angesichts des wegen der Decklung auf 150 Euro pro Monat und Kind an sich sehr niedrigen Niveaus der OGS-Elternbeiträge tragbar. Ob die hier vorgeschlagenen Beiträge ausreichen, um die OGS-Ferienbetreuung sicherzustellen, kann freilich nur abgeschätzt werden, wenn man die tatsächlichen Beitragszahlen und die ihnen zugrundeliegenden Einkommensstufen analysiert. Es handelt sich also explizit nur um Beispielswerte. Es wäre aber zu hoffen, dass bei Einführung eines fakultativen OGS-Ferienbeitrags, wenn sie sich nicht ohnehin vermeiden lässt, jedenfalls auch die Stadt einen diesbezüglichen Beitrag leisten wird.
Kommentare
am 18. Nov. 2014
at 11:14Uhr
Sehr gut!
Eine Familie, die den Höchstsatz zahlt, also 150.-€ (Plus Essensgeld), würde in der Ferienfreien Zeit, wenn es keine Betreuung mehr gibt, um die 600.-€ zahlen für Nichts!!!! Dazu kämen die Kosten für alternative Anbieter, da niemand diese ganze Zeit abdecken kann. Das kann einfach nicht sein!!!! Die Kinderbetreuung der OGS in den Ferien MUSS einfach wieder gewährleistet sein. Kann es sein, dass man als Familie keinen Urlaub mehr zusammen machen kann/darf, weil Eltern getrennt Urlaub nehmen müssen, um halbwegs die Ferienzeit abdecken zu können???? Gerne zahlen wir ein OGS-Ferienprogramm extra.....
am 18. Nov. 2014
at 12:11Uhr
sehr gut
auch ich bin berufstätig und auf die OGSBetreuung angewiesen - im bisherigen Umfang und in der bisherigen Qualität! Zustziche Beiträge von denen, die es durchaus leisten können, finde ich angemessen, um die Betreuung für alle zu sichern! Die Stadt sollte hier nicht am falschen Ende etwas kaputtsparen!
am 18. Nov. 2014
at 12:19Uhr
Im Gegenzug...
sollte die Stadt aber die Zuschüsse wenigstens so anheben, das außerhalb der Ferien alles so bleibt wie es jetzt ist, unsere ogs verkürzt sogar die täglichen Betreuungszeit UND es gibt keine Ferienbetreuung mehr! Wenn ein "deal" dann von beiden Seiten.
am 18. Nov. 2014
at 16:47Uhr
Einführung faktultativer Zusatzbeiträge
Als ehemals alleinerziehende Mutter kann ich nur sagen: Ja und wohin dann mit den Kindern? Und mit mir, wenn ich meine Arbeit verliere, weil die Kinder nicht betreut werden? Ab zum Sozialamt?
am 19. Nov. 2014
at 13:38Uhr
Wo bleibt den die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf
..dieser Kernsatz wird im alten OGS Konzept noch geführt. Angesichts der Sparpläne kaum noch ernst zu nehmen. Und zum Thema Zusatzbeiträge - ja-sicherlich gibt es die, die das bezahlen können (würde mich selber dazu zählen), es gibt aber auch diejenigen, die z.B. als berufstätige Alleinerziehende unabdingbar darauf angewiesen sind, denen aber jeder Euro, der zusätzlich aus der Tasche gezogen wird weh tut.
Bevor man über Streichungen bei Kind und Familie nachdenkt, sollte widersinnige Projekte, wie z.B. das Festspielhaus in Frage gestellt werden.
am 19. Nov. 2014
at 20:16Uhr
Sehr guter Beitrag
und völlig richtig ! Ich kenne viele , die bereit wären das Ferienprogramm der OGS mit zusätzlichen Beiträgen zu unterstützen ! 12 Wochen Ferien pro Jahr lassen sich nicht überbrücken !
am 20. Nov. 2014
at 22:21Uhr
Zuviel Geld für Nichts!
Ich bin gerade nochmal ganz genau den Vertrag der OGS durchgegangen. Es wird wirklich verlangt, dass man non-stop das Betreuungsgeld und das Essen zahlt!!!! D.h., wenn es keine Ferienbetreuung mehr gibt, zahlen wir Eltern 12 Wochen !!!!! für Nichts! DAS KANN NICHT SEIN! Und 6 Wochen alternative Angebote kosten mind. wieder 500€. Super.
am 21. Nov. 2014
at 09:16Uhr
RE: RE:
@#7 @#7 da stimme ich zu!
am 21. Nov. 2014
at 14:44Uhr
Verständnis
tut mir leid, aber ich habe auch nach zweimaligem Lesen nicht wirklich verstanden, was Sie eigentlich vorschlagen. In der Kürze liegt die Würze.
am 21. Nov. 2014
at 19:04Uhr
RE: RE:
@#8 @#8 Zusammengefasst: Bevor die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule während der Schulferien komplett eingestellt werden muss, wäre die Finanzierung durch die Erhebung von zusätzlichen Elternbeiträgen sicherzustellen, die nur von denen - sozial gestaffelt - zu zahlen wären, die eine solche Ferienbetreuung auch tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Ich hoffe, das ist nun bei allem Verlust notwendiger Differenzierung und Konkretisierung zumindest verständlicher :-)
am 23. Nov. 2014
at 21:02Uhr
Genau richtig!!!
An unserer Schule kostete bisher eine Woche Ferienbetreuung 20-40 Euro, das ist lächerlich für die Eltern, die sich mehr leisten können. Auch der OGS-Höchstsatz ist für viele Doppelverdiener ein Witz und ich kenne viele, die bereit wären, mehr zu zahlen, wenn das Land NRW endlich die Vorgaben ändern würde. Wir zahlen - obwohl es uns finanziell möglich wäre - zum Beispiel keinen OGS-Beitrag, da ich noch ein jüngeres, teureres Kind in der Kita habe. Diese Regel (nur für das teurere Kind muss gezahlt werden) sollte doch nicht einfach ausnahmslos auf alle Familien Anwendungen finden, sondern nur dort, wo es finanziell nötig ist. Ich jedenfalls würde gerne 150 Euro zahlen und auf andere Sachen verzichten, damit mein Kind auch in Zukunft betreut und nicht nur verwahrt wird. Leider kann die Stadt Bonn diese Vorgaben vom Land NRW nicht ändern. Daher ist der Vorschlag mit den Beiträgen für die Ferienbetreuung genau richtig.
Viele wären doch froh, wenn sie in den Ferien nicht auf einen "externen" Anbieter zurückgreifen müssen, bei dem die Kinder mit fremden Kindern von fremden Personen betreut werden, sondern die Kinder weiterhin in der gewohnten Umgebung mit ihren Freunden die Ferien verbringen könnten und würden dafür auch Beiträge in Höhe der Kosten zahlen, die solche externen Angebote verlangen.
UNVERZICHTBAR ist natürlich, dass die Beiträge sozial gestaffelt werden (genau wie die Kita-Beiträge) und zwar nach ganz weit oben!
am 24. Nov. 2014
at 10:13Uhr
Super Idee!
Ein Wegfall der Ferienbetreuung ist für viele Familien kaum aufzufangen, daher wäre ich auf jeden Fall bereit mehr für die Ferienbetreuung zu bezahlen als bisher! Nicht jeder hat fitte Großeltern in der Nähe, die helfen können & man kann hier nicht die ältere Generation in "Sippenhaft" nehmen für Leistungen, die die OGS erbringen sollte. Die "alternativen Anbieter" wären sicher auch bald überlaufen und sind z.T. auch nicht mit normalen Arbeitszeiten zu vereinbaren (z.B. Fußballcamp ab 10.00 morgens). Außerdem sind die Betreuer dort erstmal wildfremde Menschen statt der bekannten OGS-Betreuer, denen man vertraut. - Sehr gute Idee, das Ganze einkommensabhängig zu staffeln, so dass die, die Betreuung wirklich brauchen, weiterhin günstig versorgt sind!
am 25. Nov. 2014
at 08:40Uhr
Nur für Ferien zahlen
Der Vorschlag sieht vor, dass alle Eltern zahlen müssen, ob sie dir Ferienbetreuung annehmen oder nicht. Es wäre besser, einen Beitrag nur von den Eltern einzufordern, die die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen. Natürlich sozial gestaffelt.
am 25. Nov. 2014
at 09:30Uhr
RE: RE:
@#11 @#11 Hier dürfte ein Missverständnis vorliegen. Der Vorschlag sieht gerade *nicht* vor, " dass alle Eltern zahlen müssen, ob sie dir Ferienbetreuung annehmen oder nicht". Stattdessen heißt es im Text des Vorschlags: "Vor Beginn eines jeden Schuljahrs könnten sich die Eltern entscheiden, ob sie eine OGS-Ferienbetreuung wünschen. Nur in diesem Fall wären sie dann zur Zahlung des monatlichen Zusatzbeitrags verpflichtet." Deshalb auch die Bezeichnung als "fakultative" Elternbeiträge. Vielleicht gewinnt der Vorschlag also doch noch (auch) Ihre Stimme ...? :-)
am 25. Nov. 2014
at 22:43Uhr
Toller Bertrag - sachlich, lösungsorientiert, informativ
Dass der Elternbeitrag bei 150 Euro gedeckelt ist, wusste ich bisher nicht. Der Wegfall der Ferienbetreuung wäre de facto nichts anderes als die Anhebung eben dieses Beitrags Gibt es keine Chance, diese Landesregel zu kippen?
am 25. Nov. 2014
at 23:39Uhr
Prima
OGS in Bonn ist wie Kaufhof, Karstadt und Sinn-Leffers, unterschiedliche Verkaufskonzepte für Mode in einer Stadt mit demselben Angebot, sprich: Jeder Jeck ist anders". Für die OGSen gilt: Alle bieten Betreuung, Erziehung und Bildung für unsere Pänz an, allerdings zu unterschiedlichen Konditionen. Diese machen sich fest in den Kompetenzen und individuellen Engagements der Mitarbeitenden, der päd. Handlungskonzepten der Träger und den individuellen Verträgen mit den Eltern. Da gibt es OGSen, in denen die Ferienbetreuung bereits finanziell durch den monatlichen Beitrag festgelegt ist, und OGSen, die zusätzliche Beiträge einfordern und darüberhinaus sonstige spannende Konstellationen. Fest steht jedenfalls, daß insbesondere Elterninitiativen hier gerne Ihr eigenes Süppchen kochen . Die Stadt Bonn hat bisher viel Geld für die OGSen bereit gestellt, weit mehr als landesüblich. Tatsächlich ist es durchaus machbar, insofern das Land NRW mitspielt, die Elternbeiträge zu den OGS-Kosten individueller zu gestalten, und wer sich die SINUS-Milieu- Studien für unsere Stadt Bonn betrachtet, kann davon ausgehen, daß die hohen Einkommensklassen, die in Bonn en Maße vertreten sind, sicher gerne ihren realen Beitrag zum Erziehungs-, Bildungs-, und und Betreuungsauftrag der OGSen in Bonn leisten wollen.
am 27. Nov. 2014
at 14:55Uhr
RE:
@#13 ich möchte hier noch mal anmerken, dass es nicht richtig ist dass Bonn mehr Zuschüsse leistet als landesüblich.
Der Beitrag der sich aus Elternbeiträgen, Stadt und Land zusammensetzt ist höher als Landesüblich, allerdings liegt das hier insbesondere daran, dass in Bonn viele Familien den Höchstsatz bezahlen. Die Stadt mit ihren Zuschüssen von aktuell 460€ / pro Kind im Jahr, ist nicht nennenswert hoch. Köln bspw. zahlt mehr, lediglich der "Endbetrag" ist etwas geringer, da weniger Einnahmen durch Elternbeiträge.
am 27. Nov. 2014
at 09:21Uhr
Gute Idee
Gute Idee
am 27. Nov. 2014
at 10:07Uhr
Sehr gute Zusammenfassung und Vorschlag!
Danke dafür!
am 01. Dez. 2014
at 23:13Uhr
Kompromiss
Ich kann mich mit dem Vorschlag auch anfreunden. Es ist wichtig, dass die Kinder die gleichen Bezugspersonen haben und nicht ständig " fremdversorgt" werden in den Ferien.
Grundsätzlich sehe ich aber auch nachregelungsbedarf in dem Konstrukt, letztes Kita Jahr frei, geschwisterkinder in Kita, keine Ogs gebühr etc...
am 03. Dez. 2014
at 22:01Uhr
bin dafür
bin dafür