Nordstadt - Der Skateboard-Fahrradweg
Die gerade auch in der Nordstadt gerne genutzten Longboards und Cruiser-Skateboards sind laut StVO §24 dem Fußgängerverkehr zuzurechnen. Gerade beim Ausbau der Radwege wäre jedoch deren Nutzung zur Fortbewegung mit dem Skateboard sowohl für die Fahrer:innen, als auch für die Fußgänger nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver. Einerseits sind die Radwege erheblich ebener als die meisten Bürgersteige, andererseits profitieren Fußgänger von der Trennung des Verkehrs, da diese selbst bei vorbildlichem Verhalten der Skateboardfahrer:innen oft nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.
Eine offizielle Freigabe der Radwege in der Nordstadt (ggf. in ganz Bonn) für Skateboards schafft hier klare Verhältnisse und macht diese alternative Fortbewegungsart attraktiver. Immerhin kann man ein Skateboard - anders als Scooter oder Fahrräder - beim Erreichen des Zeils (oder der Fußgängerzone) einfach aufheben und tragen oder an den Rucksack schnallen. Außerdem schadet ein Wenig Californien-Feeling sicher nicht der Attraktivität der Bönnschen Viertel.