„Clara-Schumann-Gymnasium“ Bebauungsplan Nr. 6621-2

Adresse: 
Loestraße 14, 53113 Südstadt Bonn

Im Rahmen der Rückkehr zu G9 und der anstehenden umfänglichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Clara-Schumann-Gymnasium ist die Erweiterung der Klassenräume und der Schulsporthalle notwendig. Diese geplanten Maßnahmen lassen sich im Hinblick auf das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen des bestehenden Planungsrechts nicht realisieren, so dass die Neuaufstellung des Bebauungsplans 6621-2 erforderlich wird.

Art der Beteiligung: 
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

Der Zielbeschluss zur Planaufstellung wurde am 11.09.2019 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz gefasst, DS-Nr. 1912209.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

-

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 den Bebauungsplan Nr. 6621-2 „Clara-Schumann-Gymnasium“ als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. März 2023 ist der Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches in Kraft getreten. Das Vorhaben ist somit abgeschlossen.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb eines bestehenden Siedlungsgefüges dient, wird der Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die vorhandene Eigenart des Schulgrundstücks in den Grundzügen unverändert bleibt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB). Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wer-den mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellung-nahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nach-dem die zuständige Bezirksvertretung – ebenfalls in öffentlicher Sitzung –Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Ursula Wolter, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 56, E-Mail: ursula.wolter@bonn.de

Vorhabennummer: 
164610
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Bezirkssatzung § 7 Abs. 2 lit b
Zuständigkeit: 
bezirklich