Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum - Bebauungsplan 6618-1

Für den Bereich des Universitätsklinikums Bonn UKB sollen die planerischen Vorgaben für die bauliche Entwicklung der nächsten Jahrzehnte entwickelt werden.

Beabsichtigte Planung
Es besteht ein konkreter Bedarf für Neu-, Rück- und Umbauten für das Universitätsklinikum, für das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sowie für eine neue Mensa des Studierendenwerks. Damit das Universitätsklinikum auch künftig seinen Aufgaben für eine medizinische Versorgung gerecht werden kann, sollen veraltete Gebäude niedergelegt und durch Neubauten ersetzt werden. Außerdem sollen neue Gebäude für medizinische Versorgung sowie Forschung und Lehre errichtet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2022 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 6618-1„Universitätsklinikum Bonn“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg, Gelände des Universitätsklinikums die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Zum Beschluss im Ratsinformationssystem

Am Samstag, 11. März, gibt es im Foyer des DZNE-Gebäudes von 11 bis 15 Uhr mehrere Informationsstände. Vertreter*innen der Uniklinik und der Stadtverwaltung stehen für Fragen und zur Diskussion bereit.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier

Neben der Öffentlichkeitsveranstaltung, bei der Sie die Pläne einsehen und sich von Vertreter*innen des Universitätsklinikums und der Stadtverwaltung erläutern lassen können, haben Sie die Möglichkeit, sich die Pläne vom 13. März bis einschließlich 24. März 2023 im Stadthaus Bonn, im Foyer vor dem Ratssaal, Etage 1, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, anzusehen. Die Planungsunterlagen können Sie zudem hier auf Bonn-macht-mit.de herunterladen.

Vom 3. bis einschließlich 26. März 2023 haben Sie hier auf Bonn-macht-mit.de die Möglichkeit, Ihre Meinung zur Planung abzugeben und sich über die Meinungen anderer Bürger*innen zu informieren.

Hier geht es zur Onlinebeteiligung

Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit, zu der Planung Stellung zu nehmen.

Unterlagen zum Download:

Kontakt
Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn gerne zur Verfügung: 

Stadtplanung: Anke Rörup,  anke.roerup@bonn.de, Telefon 0228 774504, 

Verkehrsplanung: Frank Jankowiak,  frank.jankowiak@bonn.de, Telefon 0228 772440

Ihre Anregungen werden per E-Mail an  Amt61.Oeffentlichkeitsbeteiligung@bonn.de entgegengenommen.