Parkraumkonzept Südstadt

Das Untersuchungsgebiet

Das untersuchte Gebiet ist nicht deckungsgleich mit dem Stadtteil Südstadt, sondern umfasst nur den südwestlich der Bahntrasse gelegenen Teil. Das Untersuchungsgebiet wird durch die Reuterstraße im Süden, den Botanischen Garten und die Poppelsdorfer Allee im Westen sowie die Bahntrasse im Nordosten begrenzt. Das Gebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 0,8 km².

Die Südstadt grenzt an die Bonner Innenstadt und zeichnet sich durch eine dichte, überwiegend gründerzeitliche Bebauungsstruktur sowie eine hohe Bevölkerungsdichte aus. Darüber hinaus prägen jedoch auch der Bonner Talweg als zentrale Achse und Stadtteilzentrum mit vielen Geschäften und Restaurants sowie einige große Arbeitsgeber (Deutsche Telekom, Fermeldeamt und ITENOS) im Süden das Untersuchungsgebiet.

Aktuelle Parksituation

In der Südstadt standen zum Erhebungszeitraum ca. 1.850 Parkstände auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung sowie ca. 850 öffentlich zugängliche Stellplätze. Überdies wurden ca. 950 private Stellplätze ermittelt. Dem gegenüber stehen ca. 2.900 zugelassene Fahr-zeuge. Der private Kraftfahrzeugbestand liegt bei einem vergleichsweise niedrigen Wert von 360 PKW / 1.000 Einwohner (Durchschnitt Stadt Bonn 2020: 532 PKW / 1.000 Einwohner). Aufgrund der geringen Anzahl von privaten Stellplätzen ergibt sich allerdings insgesamt ein Stellplatzdefizit.

Zum Erhebungszeitpunkt waren ca. 65 % der vorhandenen, öffentlichen Stellplätze bereits bewirtschaftet. Dabei ist zwischen einer Bewirtschaftung mittels Parkscheibenregelung (ca. 8 %), gebührenpflichtigen Stellplätze (ca. 4 %), einer Bewohnerparkbevorrechtigung in den Nachtzeiten (ca. 33 %) sowie einer ganztägigen Bewohnerparkregelung (ca. 21 %) zu differenzieren.

Erhebung des Parkbedarfs nach Nutzergruppen

Der Untersuchungsraum wurde entsprechend der Struktur und der örtlichen Zusammenhänge in 5 Verkehrszellen untergliedert. In allen Teilbereichen wurde zunächst die tatsächlich vorhandene Anzahl an legalen Parkständen im öffentlichen Straßenraum erfasst. Die Park-raumerhebungen fanden in der Nachtzeit zwischen 2:00 und 4:00 Uhr und dann stündlich von 6:00 – 20:00 Uhr statt. Aufgrund der engmaschigen Erfassung in den Straßenzügen kann das Parkverhalten (Parkdauer, Umschlag, etc.) relativ gut nachvollzogen bzw. analysiert werden und mit Hilfe der Standzeiten der Fahrzeuge und der jeweiligen An- und Abfahrtszeiten einer bestimmten Nutzergruppe zugeordnet werden. Fahrzeuge, die über die gesamte Nacht im Straßenraum stehen, können z.B. „Bewohner*innen“ zugeordnet werden. Fahrzeuge, die tagsüber den Straßenraum länger belegen (z.B. zwischen 8:00 – 16:00 Uhr), deuten auf die Nutzergruppe „Beschäftigte“ hin. Fahrzeuge mit kürzeren Standzeiten – für rund ein bis drei Stunden – können als „Besucher*innen“ eingestuft werden.

Innerhalb der Erhebungen wurden so in den jeweiligen Teilbereichen die Gesamtauslastung zu den verschiedenen Uhrzeiten und der Anteil der einzelnen Nutzergruppen (Bewohner*innen, Beschäftigte und Besucher*innen) ermittelt.

Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist nicht nur die Ordnung des Verkehrs und die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, sondern in einem integrierten Parkraumkonzept erfolgt auch eine Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des Parkraumangebots nach Verkehrszwecken und Nutzergruppen.

Erste Handlungsempfehlungen

Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Parkraumangebotes zeigt, dass sowohl Bewohner*innen als auch Besucher*innen und Kunden*innen der Geschäfte teils erhebliche Probleme haben, einen freien Parkstand in der Nähe ihres Ziels zu finden. Vor allem am Nachmittag, wenn die Anwohnenden nach Hause zurückkehren, kommt es häufig zu Konfliktsituationen. Insbesondere für die Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes ist festzustellen, dass ein grundsätzlicher Mangel an Parkraum besteht. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass kein großes Verlagerungspotential von parkenden Kfz in den privaten Bereich besteht. Vor allem in den gründerzeitlich geprägten Bereichen sind kaum Stellplätze oder private Garagen vorhanden. Tiefgaragen sind meist nur bei Neubauten vorhanden.

Daher wird abschließend eine vollständige Bewirtschaftung der vorhandenen, öffentlichen Stellplätze mit Bewohnerparkregelung empfohlen. Aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung innerhalb des Quartiers können in Verbindung mit Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements Umstiegseffekte bei der Nutzergruppe der Beschäftigten erreicht und Konflikte zwischen Anwohnenden und Beschäftigten minimiert werden.

Zudem bestehen Mängel bei der straßenräumlichen Anordnung der Parkplätze. Zugeparkte Gehwege und nicht ausreichende Geh- und Aufenthaltsflächen führen zu Beeinträchtigungen. Im Rahmen des finalen Parkraumkonzeptes soll in diesem Zusammenhang eine Neuordnung des Parkraumangebotes in einzelnen Straßen(-abschnitten) vorgenommen werden.
Um in Anbetracht der teilweise schmalen Straßenräume sowohl den Bedürfnissen der parkenden Anwohner*innen als auch der Fußgänger*innen gerecht zu werden, müssen Lösungen und Kompromisse gefunden werden.

Bestandteile des Parkraumkonzeptes

Ausgehend von den in der Analyse aufgezeigten Defiziten und den derzeitigen Verhältnissen im ruhenden Verkehr wird ein Parkraumkonzept mit folgenden Bestandteilen erarbeitet:

  • Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung von Bewohnerparkregelungen
  • Verlagerung eines Teils der Nutzergruppe der Beschäftigten
  • Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger*innen sowie von Aufenthaltsflächen durch Reduktion des Parkraumangebotes
  • Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen
  • Schaffung von Car-Sharing Plätzen
  • Ausbau des E-Ladestationsnetz
  • Vereinheitlichung der Parkregelungen
  • Erhöhte Verkehrssicherheit

Online-Veranstaltung am 20. März 2023

Am Montag, den 20. März 2023 hat das beauftragte Gutachterbüro die Untersuchungsergebnisse sowie die daraus resultierenden Empfehlungen in einer Beteiligungsveranstaltung vorgestellt. Anschließend erläuterten Mitarbeitende der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bis zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes. Im Anschluss konnten die Teilnehmenden den Mitarbeitenden des Gutachterbüros und der Stadtverwaltung Fragen stellen sowie Anregungen äußern.

Online-Beteiligung und weiteres Vorgehen.

Alle Bürger*innen können hier auf Bonn-macht-mit.de vom 21. März bis einschließlich 4. April 2023 ihre Anregungen zum Parkraumkonzept abgeben.

Hier geht es zur Onlinebeteiligung

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger*innen erarbeitet die Verwaltung in der Folge eine Vorlage für die Bezirksvertretung Bonn, die abschließend über die Umsetzung des Parkraumkonzeptes entscheiden wird.

Zum Download: