Konsequente Bebußung von Falschparkern

Verkehr-Bauen-Umwelt
Einnahmevorschlag

In Bonn sieht man täglich zahlreiche Falschparker, die lieber Gehwege und Fahrrad-Ständer blockieren und Straßen und Kreuzungen unübersichtlich machen als etwas weiter entfernt ordnungsgemäß zu parken. Als zusätzliche Einnahmequelle schlage ich daher eine konsequente Bebußung von Falschparkern vor. Gerade abends dürften die Kontrollgänge der Ordnungswächter lukrativ sein.

Kommentare

Die Ordnungswächter sind unterbesetzt, das chaotische Parken z.B. vor den Bonner Freibädern an heißen Tagen ist quasi legal - es kann aus Personalmangel schlicht nicht geahndet werden.

Zudem sollte man endlich mal die Handy-Nutzer im Pkw und die rücksichtslosen Fahrrad-Eng-Überholer zur Kasse bitten, das Geld liegt hierbei nur so auf der Straße.

@#1 Noch gelten bei uns rechtliche Grundlagen. Die Aufgabenverteilung ist klar geregelt. Und das gehört nicht dazu!

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 28.6. diesen Jahre ist die Zahl der Mirarbeiter in der Verkehrsaufsicht im ruhenden Verker von 1991 , 38 auf aktuelle 27 Mitarbeiter zurücke gegangen. Auch sind 1992 rund 400 000 "Knöllchen" geschrieben worden. 2015 184 000. Obwohl die Mitarbeiterzahl sich nur um ca. 1/3 reduziert hat, ist die Zahl der erfassten Ordnugnswiedrigkeiten um über die Hälfte zurück gegangen. Und dies trotz der Einfürhung moderer Erfassungsysteme. Somit müssen a) mehr Mitarbeiter eingestellt werden, und diese auch anscheinend besser geschult werden. Hier lieg etwas im argen.

Maßgeblich sind die rechtlichen Bestimmungen. Solange die Verantwortlichen mit internen Weisungen an das Personal vorsätzlich diese Bestimmungen außer Kraft setzen, ist keine Änderung zu erwarten: Das Parken innerhalb geschlossener Ortschaften entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ist ohne Ermessensspielraum verboten, wird aber in Bonn auf Anweisung nicht geahndet.
Mehrfache Hinweise auf fortwährendes Falschparken auf Gehwegen mit Behinderung werden ignoriert.
Solange gewinnorientierter Personaleinsatz mit möglichst hoher Ahndungsquote bei minimalem Personaleinsatz anlässlich von Veranstaltungen mit einkakalkulierten vielen Falschparkern der Maßstab ist, wird es keine Änderungen geben.