Kostenobergrenze für Sanierung der Beethovenhalle

Kultur und Veranstaltungen
Sparvorschlag
Stadtbezirk Bonn

Sofortige Festlegung einer verbindlichen Kostenobergrenze der Sanierungskosten für die Beethovenhalle gemäß der Kosten, auf deren Basis ie Sanierung ursprünglich beschlossen wurde. Sollten die Kosten darüber steigen, sind optionale Sanierungsmodule wieder zu streichen oder erneut über die Sanierung zu entscheiden.

Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung wird dem Vorschlag bereits ohne weitergehenden Beschluss faktisch Rechnung getragen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 auf der Grundlage des seinerzeitigen Standes der Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung der Sanierung in der vorgelegten Form zu beauftragen (vgl. DS 1611089). Auf dieser Basis wurden die Planungsleistungen seitdem fortgeführt und die Umsetzung vorbereitet bzw. aktuell begonnen. Die damals beschlossenen ca. 60 Millionen Euro wurden zur Grundlage für die Haushaltsanmeldungen des anstehenden Doppelhaushaltes 2017/2018 gemacht, sodass dem Projekt nur die dann in den Haushalt einzustellenden Mittel zur Verfügung stehen. Sofern es zu Kostensteigerungen kommen sollte, die das im Haushalt zur Verfügung stehende Budget überschreiten, müssten diese vorab vom Stadtrat genehmigt werden, was auch bei einem beschlossenen Kostendeckel nicht anders wäre.

Entscheidung des Stadtrates am 08.12.2016

Der Vorschlag ist einstimmig erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung.

Kommentare

Vorschlag: Den Denkmalschutz der Beethovenhalle (zumindest teilweise) aufheben und dadurch die Kosten der Sanierung reduzieren.