Umwandlung einer Haupt-/Realschule im Bezirk Hardtberg zur 6. Bonner Gesamtschule

Bildung und Soziales
Ausgabevorschlag
Hardtberg

Angesichts der vielen Schüler/innen, die dieses Jahr keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten konnten, ist es dringend nötig eine 6. Bonner Gesamtschule zu eröffnen. Dies müsste am ehesten im Bezirk Hardtberg geschehen, damit die dortigen Schüler ein wohnortnahes Angebot haben. Das Argument von Grün-/Schwarz-/Gelb es gäbe nicht genug Schüler im 'oberen Leistungsdrittel' ist vorgeschoben, da die derzeitigen Gesamtschulen eher etwas mehr Schüler aus diesem Drittel aufnehmen. Zudem wollen immer mehr Eltern, dass ihre Kinder 9 Jahre Zeit haben, um ggf. das Abitur zu erlangen. Mit zumindest einer Klasse im Jahrgang 2018/19 könnte also in jedem Fall begonnen werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgervorschlag nicht zu folgen. Die Umwandlung einer Haupt- und/oder Realschule im Stadtbezirk Hardtberg in eine 6. Bonner Gesamtschule hat keine unmittelbare haushaltsrelevante Auswirkung. Darüber hinaus besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell keine Notwendigkeit zur Einrichtung einer 6. Bonner Gesamtschule. In der Vergangenheit wurde bereits wiederholt geprüft, inwieweit das dafür erforderliche Schülerpotential vorliegt: Tragendes Element eines nachhaltig funktionierenden Gesamtschulsystems ist die hinreichend pädagogische Leistungsmischung. Diese notwendige pädagogische Leistungsmischung für die Errichtung einer sechsten Gesamtschule ist gegenwärtig in Bonn nicht darstellbar. Diese Einschätzung wird übereinstimmend auch von den Schulleiterinnen und Schulleitern der 5 Bonner Gesamtschulen geteilt, zumal im Endaus¬bau am Standort von Bonns Fünfter, nach Fertigstellung des Neubaus, zwei weitere Züge vorgesehen sind. Die Errichtung einer weiteren Gesamtschule setzt – die entsprechende Zahl von mindestens 100 Anmeldungen gem. § 82 Abs. 1 SchulG NRW unterstellt – bis Klasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang voraus (§ 82 Abs. 7 SchulG NRW). Eine anderweitige „Verteilung“ der Schülerinnen und Schüler im Anmeldeverfahren ist dem Einfluss des Schulträgers entzogen. Über die Aufnahme entscheidet im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeiten nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW grundsätzlich allein die Schulleitung. Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit der Gründung einer 6. Gesamtschule in Bonn. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Drucksachen-Nummer 1411996ST2 verwiesen.

Entscheidung des Stadtrates am 08.12.2016

Der Vorschlag wurde mit Mehrheit gegen Linke und Sozial Liberalen bei Enth. SPD abgelehnt.