Pilotprojekt zum Verkauf von Cannabis in Apotheken
Der Verkauf von Cannabis über Apotheken als Pilotprojekt zur Vermeidung von sogenannter Drogenkriminalität soll ermöglicht werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Rechtliche Grundlage für den Verkehr mit Betäubungsmitteln ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I des BtMG listet die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel auf. Hier enthalten ist auch Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen). Gemäß § 3 BtMG kann nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Verkehr mit in Anlage I bezeichneten Betäubungsmitteln erteilen. Der Erwerb von Cannabis ist somit erst im Ausnahmefall nach vorheriger Erlaubnis des BfArM im Einzelfall möglich. Ausnahmeregelungen oder Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene sieht das BtMG nicht vor. Der Vorschlag liegt daher außerhalb des kommunalen Handlungsfeldes.
Entscheidung des Stadtrates am 08.12.2016
Der Vorschlag wurde mit Mehrheit gegen Linke und Sozial Liberalen bei Enthaltung der SPD abgelehnt.
Kommentare
am 08. Sep. 2016
at 23:41Uhr
Ehrlichkeit im Umgang mit Rauschmitteln
Selbst die UNO-Experten empfehlen inzwischen einen akzeptierenden Umgang mit leichten Rauschmitteln. Das Recht auf beliebige Alkoholräusche haben derzeit alle Bürger, unabhängig davon, welche Folgeschäden für die Gemeinschaft entstehen. Dies ist scheinheilig. Lt. Statistiken haben viele Bürger bereits Cannabis probiert und die Folgeschäden in Staaten, in denen der Cannabis-Verkauf erlaubt ist (Portugal, Spanien, Niederlande, US-Staat Colorado etc.), scheinen deutlich geringer als bei Alkohol zu sein. Die Variante über den Apothekenverkauf ist wohl sinnvoll, solange es Bedenkenträger bezüglich einer breiteren Freigabe gibt.
am 27. Sep. 2016
at 15:46Uhr
Haushalt?
Jetzt kann man zu dem Vorschlag stehen wie man will, aber im wie weit hat dies mit dem Haushalt der Stadt Bonn zu tun? Darum geht es in diesem Dialog doch.
am 01. Okt. 2016
at 10:16Uhr
Der Vorschlag ist
Der Vorschlag ist diskussionswürdig; die Entscheidung fällt aber nicht in die Zuständigkeit des Rats der Stadt Bonn.
am 05. Okt. 2016
at 10:28Uhr
was hat diese Frage mit dem
was hat diese Frage mit dem Haushalt zu tun?????????????????
am 05. Okt. 2016
at 21:18Uhr
RE:
@#4 Hallo Schenki, B. und Herr Habermann,
na wenn im Haushalt kein Geld für ein Pilotprojekt eingeplant wird, passiert auch nix!