Finanzsituation erklärt: Wie sieht die Lage in Bonn aus?
Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 ff. war besonders davon geprägt, die Eckdaten des Haushaltssicherungskonzepts (HSK´s) einzuhalten. Das Ziel, dass ein echter Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 sowie mittelfristig eine Nettoneuverschuldung von Null und ein Schuldenabbau erreicht werden muss, ist nach wie vor erfüllt und dies, ohne für die nächsten Jahre weitere Steuererhöhungen einplanen zu müssen. Für den Doppelhaushalt 2017/2018ff. einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes gibt es die nachfolgenden Defizite/Überschüsse (in Mio. EUR):
Plan 2017: -97,8
Plan 2018: -45,7
Plan 2019: -62,6
Plan 2020: -30,5
Plan 2021: 1,5
Plan 2022: 7,2
Plan 2023: 16,6
Plan 2024: 33,9
Danach wird der Haushaltsausgleich - wie von der Bezirksregierung gefordert - im Jahr 2021 mit einem Überschuss von 1,5 Mio. EUR erreicht.
Die Verschuldung der Stadt steigt bis in das Jahr 2020 auf 2,141 Mrd. EUR an und reduziert sich bis 2024 auf rd. 2,007 Mrd. EUR, wobei sich die Gesamtverschuldung aus den investiven und konsumtiven Krediten (Kassenkredite) zusammensetzt.
In 2020 wird der höchste Kassenkreditbestand mit 900,5 Mio. EUR erreicht. In den nachfolgenden Jahren nimmt die Kassenkreditverschuldung bis auf 770,1 Mio. EUR in 2024 stetig ab. Die Werte im Einzelnen (in Mio. EUR):
Plan 2017: 848,3
Plan 2018: 857,6
Plan 2019: 893,3
Plan 2020: 900,5
Plan 2021: 878,5
Plan 2022: 853,2
Plan 2023: 819,6
Plan 2024: 770,1
Im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen werden sicherlich noch Aktualisierungen notwendig sein. Risiken im aktuellen Haushalt sind:
• die Änderung der Einkommensteuergesetzgebung (Abbau der „kalten Progression“),
• die Gewerbesteuerentwicklung,
• steigende Zinssätze, wobei der überwiegende Teil der Investitionskredite sowie ein Teil der Kassenkredite über eine mehrjährigen Zeitraum abgesichert ist,
• Parameteränderungen im Finanzausgleich, insbesondere ist zu befürchten, dass der Soziallastenansatz weiter ansteigen wird, was eine weitere Belastung für Bonn bedeutet,
• die Entwicklung der Personalkosten über Tarifsteigerungen,
• Kostensteigerungen im sozialen Bereich, die nicht durch Bundes- und Landeshilfen kompensiert werden,
• die auskömmliche Finanzierung sämtlicher entstehender Flüchtlingsaufwendungen,
• der Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden.
• der Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Sparkasse,
• die Folgen des Brexit für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.