Der Ablauf des Bürgerdialogs zum Haushalt 2017/2018 kurz erklärt

Die Beteiligung am Haushalt gliedert sich in fünf Phasen:

1. Phase: Vorbereitung und Bereitstellung von Haushaltsinformationen

Vor dem Start der Bürgerbeteiligung stellt die Verwaltung Informationen zum Haushalt der Stadt Bonn bereit.

2. Phase: Bürgerinnen und Bürger machen und bewerten Vorschläge

1. Online-Phase vom 08.09.2016 bis 28.09.2016

Während der Online-Phase vom 08.09.2016 bis 28.09.2016 können die Bürgerinnen und Bürger auf dieser Plattform Ausgabe- oder Sparvorschläge einbringen. Im Zentrum stehen in diesem Jahr Sparvorschläge und Einnahmeerhöhungsvorschläge. Alle eingehenden Bürgervorschläge können in dieser Phase bereits durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewertet und kommentiert werden.

2. Online-Phase vom 29.09.2016 bis 06.10.2016

Vom 29.09.2016 bis 06.10.2016 können Teilnehmende dann alle bis zum 28.09.2016 eingegangenen Bürgervorschläge kommentieren und bewerten und damit bestimmen, welche der Vorschläge zu den bestbewerten Vorschlägen gehören sollen, über die anschließend durch Verwaltung und Politik beraten und entscheiden wird. Es wird eine Bestenliste mit den 25 bestbewerteten Bürgervorschlägen gebildet.

3. Phase: Auswertung und fachliche Bewertung der Bürgervorschläge durch die Verwaltung

Die während der Bürgerbeteiligung (2. Phase) durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 25 bestbewerteten Bürgervorschläge werden durch die Verwaltung mit Blick auf Kosten bzw. Einsparpotenzial, rechtliche und fachliche Umsetzbarkeit, usw. bewertet und mit einer Stellungnahme versehen. Diese Stellungnahmen der Verwaltung werden zusammen mit den Bürgervorschlägen an die Politik weitergeleitet.

4. Phase: Beratung und Entscheidungen durch die Politik

Nach der fachlichen Bewertung durch die Verwaltung (3. Phase) werden die 25 bestbewerteten Bürgervorschläge der Online-Phase (2. Phase) durch die politischen Fraktionen und in den vorgesehen politischen Gremien (insbesondere: Finanzausschuss) beraten und im Rat der Stadt Bonn abschließend beraten und entschieden.

Darüber hinaus steht es den Fraktionen frei, zu weiteren Bürgervorschlägen, die es nicht in die Bestenlisten geschafft haben, Anträge zu stellen, über sie zu beraten und zu entscheiden.

5. Phase: Die Verwaltung erstellt und veröffentlicht den Rechenschaftsbericht

Nach Abschluss der politischen Beratungen und Entscheidungen erstellt die Verwaltung einen Rechenschaftsbericht, in dem alle Entscheidungen der Politik für oder gegen die einzelnen Bürgervorschläge der Bestenlisten samt Begründungen (Warum wurde jeweils so entschieden?) aufgeführt werden. Der Rechenschaftsbericht wird im Internet veröffentlicht.