Parken

Es muss sichergestellt werden, dass
(a) ausereichend Parkplätze für die Wohnungen (70-80) Stück. Die Parkplätze müssen GRUNDSÄTZLICH zusammen mit den Wohnen vermietet werden. NICHT getrennt (als Zubuchoption)
(b) Gewerbetreibenden. Es dürfen nur Mitarbeiter entsprechend der Parkplätze eingestellt werden.
(c) Besucher / Kunden der Gewerbetreibenden / Wohnungen zur Verfügung stehen. Für diese Gruppe (c) müssen die Parkplätze frei und unentgeltlich zu Verfügung gestellt werden