Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Haberstraße

Die Zufahrt zum Gebäude der Lebenshilfe wird ausschließlich über die Haberstraße erfolgen, die eine Breite von nur knapp über 5 Metern aufweist. Wir erwarten zu Stoßzeiten ein erhebliches Verkehrsaufkommen (inkl. Kleinbusse, Lieferfahrzeuge etc.). Die Straßensituation ist jetzt schon so beengt, dass zwei größere Fahrzeuge nur schwer gegenläufig passieren können. Da derzeit keinerlei bauliche Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Fahrradfahrer installiert sind, folgt eine erhebliche Gefährdung dieser Gruppen im Falle der Realisierung des Projekts. Die Bewohnerschaft des Viertels ist stark geprägt durch Senioren und Familien mit kleinen Kindern – beides besonders gefährdete Zielgruppen, die diesen Straßenabschnitt intensiv nutzen (U-Bahn-Anschluss, geplanter Kinderspielplatz).
Entsprechend ergeben sich folgende Forderungen aus der Situation:
(1) Keine Erhöhung der Gefahrenlage von Fußgängern und Radfahrern insbesondere in der Haberstraße im Zuge der Nutzungsänderungen des Geländes der Lebenshilfe und dem entsprechend veränderten Verkehrsaufkommen.
(2) Vornahme von bauliche Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und Fahrradfahrer über die komplette Haberstraße zwischen Römerweg und Lebenshilfe