standardisiertes Beteiligungsverfahren

Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2

Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 betroffene Gebiet erstreckt sich auf einen gewerblich genutzten Teilbereich des Rahmenplangebiets
"Innovationsdreieck" nördlich der Immenburgstraße und östlich der Straße Am Dickobskreuz bis zu den Bahnflächen. Das gesamte gewerblich genutzte Areal macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Für das gesamte Areal ist die städtebauliche Entwicklung eines gewerblichen Quartiers geplant.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Immenburgstraße/Am Dickobskreuz, Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Drucksachennummer 211198Bezirksvertretung Bonn vom 07.06.2022, Drucksachennummer 220619 (Frühzeitige Beteiligung)

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

3 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Wolter, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2656, Mail: ursula.wolter@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164641
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch