Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2
Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 betroffene Gebiet erstreckt sich auf einen gewerblich genutzten Teilbereich des Rahmenplangebiets
"Innovationsdreieck" nördlich der Immenburgstraße und östlich der Straße Am Dickobskreuz bis zu den Bahnflächen. Das gesamte gewerblich genutzte Areal macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Für das gesamte Areal ist die städtebauliche Entwicklung eines gewerblichen Quartiers geplant.
3 Jahre
Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
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Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
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Frau Wolter, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2656, Mail: ursula.wolter@bonn.de
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