Zielbeschluss über die Entwicklung des Grundstücks Kreuzstraße 20

Adresse: 
Kreuzstraße 20, 53225 Beuel-Mitte Bonn

Von einem Investor wird eine wohnbauliche Entwicklung mit ca. 50 Wohneinheiten geplant. Die Planung sieht eine 4 geschossige Bebauung vor, die sich an den Grundzügen des Bestandes der vorhandenen Bebauung orientiert. Geplant ist ein 4-geschossiger Riegel entlang der Kreuzstraße, der an der Ostseite des Grundstücks durch eine weiteren 4 geschossigen Riegel ergänzt wird. Die Gebäudehöhen beziehen sich auf die umliegende Bebauung. Der südliche Gebäudeteil dockt an die vorhandene Wohnbebauung des Nachbargrundstücks an und nimmt hier die Bestandshöhe auf. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze sollen in einer unter den Gebäuden angeordneten Tiefgarage untergebracht werden. Die Erschließung wird über den westlichen Vorplatz an der Kreuzstraße und über einen privaten Stichweg an der Ostseite, abgehend von der Herbert-Rabius-Straße, vorgesehen.

Art der Beteiligung: 
keine Bürgerbeteiligung vorgesehen
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr. 1811290

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Das Verfahren wird nicht weitergeführt, daher wurde es aus der Vorhabenliste gestrichen.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

-

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Wohnbauliche Entwicklung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. §3 (2) BauGB) hat jedermann Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen pol. Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

-

Vorhabennummer: 
151705
Stadtbezirk: 
Beuel