Klarer Fall von Rechtsbeugung oder Scharlatanerie

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,
entweder ist es mir entgangen, dass Gesetze und Bauordnungen außer Kraft gesetzt wurden, oder hat ein Verantwortlicher hat vorbeugend Erinnerungslücken. Mit welcher Formel kommt man auf ca. 160 Parkplätze?
Meine Rechnung nach der Bauordnung NRW „Anlage Nr. 51.11 VV BauO NRW in Ergänzung des §51 Abs. 1 BauO NRW“ geht hervor, dass pro Wohnung ein Stellplatz erforderlich ist.
Das ergibt bei einer Milchmädchenrechnung
160 geplante Tiefgaragenplätze
- 150 Parkplätze für Wohnungen
10 Parkplätze für die 3.300 qm Gewerbefläche

Die BauO NRW fordert für Verkaufsstätten 1 Parkplatz je 10 – 30 qm Verkaufsnutzfläche! Bei 3.300 qm und großzügigsten Faktor 30 macht das ein Bedarf von 100 (110-10) Parkplätze aus. Es fehlen 100 Parkplätze!

Die Lösung kann nicht darin bestehen, dass der Bauherr pro fehlenden Parkplatz Abstandszahlungen von ca. 10.000 Euro leistet, da dieses Geld zweckgebunden ist. Wo will man also in der Nähe 100 Parkplätze schaffen?
Werden diese Parkplätze mit dem Einkaufswagen erreichbar sein?

Bei der Anzahl Wohnungen ist es vorgeschrieben einen Spielplatz zu errichten. Wo befindet sich dieser auf den Zeichnungen?
Wie groß ist dieser Spielplatz?

Achtung, nicht das dieses Projekt ein 2. BER wird!
Worin unterscheidet sich die Tiefgarage des Bauvorhabens bautechnisch von anderen Tiefgaragen, die bereits für E-Autos wegen der Brandgefahr bzw. Löscheinschränkung gesperrte sind?

Wenn die Tiefgarage für E-Autos gesperrt wird, und der Anteil selbiger gezwungener Massen ansteigt, wo wird dann in der Zukunft geparkt?
Die Deutschherrenstrasse und die Paracelsusstrasse sind heute schon zugeparkt!