Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bei einem Bürgerentscheid stimmen die Bonnerinnen und Bonner ab

Bürgerbegehren

Alle bei Kommunalwahlen in Bonn wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können beantragen, anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden.

Ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NW) ist nur zulässig, wenn nicht über diese Angelegenheit in den letzten zwei Jahren bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss eines kommunalen Gremiums, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Bedarf der Beschluss keiner Bekanntmachung, ist das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag einzureichen.
Das Bürgerbegehren wird durch den Oberbürgermeister oder bei bezirklichen Angelegenheiten durch die jeweilige Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister entgegengenommen.
Nachdem das Bürgerbegehren eingereicht wurde, entscheidet der Rat nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen unverzüglich über dessen Zulässigkeit. Danach entscheidet der Rat oder die Bezirksvertretung über den Antrag. Wenn das gewünschte Begehren beschlossen wird, ist das Verfahren beendet.
Entspricht die jeweilige Vertretung dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Das müssen Sie beachten:
•    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
•    Sie müssen ein bestimmtes Begehren (die zu entscheidende Frage) mit Begründung zum Ausdruck bringen.
•    Bürgerinnen und Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben.
•    Bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen, denen in der Sitzung des jeweiligen Gremiums Gelegenheit gegeben werden soll, den Antrag zu erläutern.
•    Anträge an den Rat der Stadt müssen mindestens von 9.989* Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden.
•    Bei Anträgen an Bezirksvertretungen gelten folgende geringere Quoten:

  • Bonn: 5 791*
  • Bonn Godesberg: 3 256*
  • Beuel: 3 255*
  • Hardtberg: 1 779*

* Stand 1. Januar 2021. Die Quoten werden jährlich neu festgesetzt.

Bürgerentscheid

Bei einem Bürgerentscheid (§ 26 Absätze 6 - 9 GO NW) sind Sie aufgerufen, über die zur Entscheidung stehende Frage mit "Ja" oder "Nein" abzustimmen. Alle zur Kommunalwahl in Bonn Wahlberechtigten können abstimmen.
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich als Briefabstimmung, das heißt, es werden keine Abstimmungslokale eingerichtet.

Alle Abstimmungsberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit der Angabe, bis zu welchem Termin die Abstimmungsbriefe bei der Stadt Bonn eingegangen sein müssen. Der Benachrichtigung werden alle erforderlichen Unterlagen (Abstimmungszettel, Rückumschlag etc.) beigefügt. Die Rücksendung der Abstimmungsbriefe ist kostenlos.

Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn sich eine Mehrheit für den abzustimmenden Sachverhalt ausspricht. Diese Mehrheit muss

  • bei mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent,
  • bei mehr als 50.000 bis 100.000 Einwohnern mindestens 15 Prozent und
  • bei bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent betragen.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Bürgerbegehren und zum Bürgerentschied? Dann können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerdienste, Abteilung „Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht“ wenden:
E-Mail: wahlen@bonn.de
Telefon: 0228 – 77 3366 oder 77 3976


Alle wichtigen Informationen finden Sie auch auf der städtischen Internetseite:
Bonn.de: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid