Bürgeranträge

Was ist ein Bürgerantrag?
Ein sogenannter Bürgerantrag ist eine Möglichkeit für Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Kommunalpolitik zu wenden und eine politische Entscheidung herbeizuführen. Gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt das Recht, sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Bürgeranträge von gesamtstädtischer Bedeutung werden in Bonn vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (kurz "Bürgerausschuss") beraten.

Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Bürgeranträge sind möglich für alle Themen, die im Zuständigkeitsbereich des Rates oder einer Bezirksvertretung liegen. Grundsätzlich darf jede Einwohnerin und jeder Einwohner Bonns einen Bürgerantrag stellen. Es gibt dafür kein Mindestalter, man muss jedoch seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Das im Antrag behandelte Anliegen muss sich auf Bonn beziehen.

Ein Bürgerantrag kann per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden.

E-Mail: buergerantrag@bonn.de 

Kontaktformular für Bürgeranträge

Besondere Formvorschriften gibt es nicht, es muss nur ersichtlich sein, dass Sie eine Behandlung Ihres Anliegens als Bürgerantrag wünschen. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne telefonisch an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wenden und sich zunächst beraten lassen, um anschließend Ihren Bürgerantrag stellen.

Ein Bürgerantrag muss spätestens 21 Tage vor der Sitzung des Gremiums, in dem er beraten wird (Bürgerausschuss oder eine der Bezirksvertretungen), eingehen, um in der nächsten Sitzung beraten zu werden. Alle nach diesem Zeitpunkt eingehenden Bürgeranträge werden in der übernächsten Sitzung (in der Regel circa einen Monat später) beraten.

Was passiert mit meinem eingereichten Bürgerantrag?
Nachdem ein Bürgerantrag eingereicht wurde, ist zunächst zu klären, in welchem politischen Gremium der Antrag behandelt wird. In Bonn werden Bürgeranträge mit Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beraten. Bürgeranträge, die inhaltlich nur einen bestimmten Stadtbezirk betreffen, sogenannte „bezirkliche Angelegenheiten“, werden von der jeweiligen Bezirksvertretung beraten.

Die eingereichten Bürgeranträge werden in das Bonner Ratsinformationssystem eingestellt und sind öffentlich sichtbar. Die personenbezogenen Daten der Antragstellenden  werden dabei natürlich anonymisiert. Die inhaltlich zuständigen Ämter oder Dienststellen der Verwaltung werden um eine Stellungnahme zu den Antragsinhalten gebeten. Zu ihrer Stellungnahme verfasst die Verwaltung jeweils einen Beschlussvorschlag, wie das Gremium aus Sicht der Verwaltung über den Antrag abstimmen sollte. Auch die Stellungnahme der Verwaltung wird im Bonner Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Die Bürgeranträge, die innerhalb der Antragsfrist eingereicht wurden, werden dann auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums genommen und in der Sitzung beraten und abgestimmt.

Die Antragstellenden erhalten eine E-Mail der Stabsstelle Bürgerbeteiligung, in der ihnen der Sitzungstermin, ein Link zum Bürgerantrag im Ratsinformationssystem und alle weiteren wichtigen Informationen übersendet werden.

Wie läuft die Beratung der Bürgeranträge ab?
Sobald ein Bürgerantrag aufgerufen wird, hat zuerst die Person, die den Antrag gestellt hat, die Möglichkeit, einen Wortbeitrag zu halten und dem Ausschuss den Bürgerantrag kurz zu erläutern. Bitte beachten Sie: Alle von Ihnen im Vorfeld eingereichten Unterlagen liegen den Ausschussmitgliedern im Wortlaut bereits vor und können dabei als bekannt vorausgesetzt werden. Es ist deshalb nicht notwendig, in Ihrem Redebeitrag den kompletten Sachverhalt noch einmal zu erklären. Stattdessen sollten Sie nochmal kurz auf die wichtigsten Punkte Ihres Antrags eingehen und für die Zustimmung „werben“.

Es besteht keine Verpflichtung an der Sitzung teilzunehmen, die Beratung kann auch ohne Ihre Teilnahme erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, an der Sitzung teilzunehmen ohne einen Wortbeitrag zu leisten, um den Prozess der Entscheidungsfindung nachvollziehen und die Argumente zu hören. Sollten Sie wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an einer Teilnahme verhindert sein, eine Behandlung ohne Ihre Teilnahme aber nicht wünschen, können Sie entweder einen Vertreter entsenden, der Ihre Interessen vertritt, oder eine Vertagung beantragen. Treten Sie bitte auch in diesen Fällen vorher mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Kontakt.

Im Anschluss an den Redebeitrag des Antragstellenden beginnt die Beratung, bei der die Stellungnahme der Verwaltung einbezogen wird und auch Fachleute aus der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. In der Aussprache diskutieren die Mitglieder des Gremiums die Antragsinhalte und geben ihre Einschätzungen dazu ab. Anschließend wird über den Bürgerantrag abgestimmt. Der Bürgerausschuss oder die Bezirksvertretung formuliert einen Beschluss oder gibt eine Empfehlung an weitere Ratsgremien ab, die dann erneut über den Bürgerantrag beraten.

Wo kann ich mich weiter Informieren und wen kann ich ansprechen?
Bei allen Fragen rund um das Thema Bürgeranträge hilft Ihnen die Stabsstelle Bürgerbeteiligung gerne weiter:

E-Mail: buergerantrag@bonn.de
Telefon: 0228 – 77 2049, 77 2032 oder 77 2047

Einwohneranträge

Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie gemäß § 25 GO NW - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - gemeinsam mit anderen beantragen, dass der Rat oder eine Bezirksvertretung über eine bestimmte Angelegenheit, die in deren Zuständigkeit liegt, berät und entscheidet.

Dafür müssen Sie mindestens drei Monate in Bonn wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Zulässig ist der Antrag nur, wenn nicht innerhalb der vergangenen zwölf Monate in derselben Angelegenheit bereits ein Antrag gestellt wurde.

Der Antrag ist an den Oberbürgermeister beziehungsweise bei bezirklichen Angelegenheiten an die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister zu richten.

Der Rat entscheidet nach Vorprüfung durch die Verwaltung unverzüglich über die Zulässigkeit des Antrags. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags muss der Rat oder die Bezirksvertretung nach Beratung über Ihren Antrag ergebnisoffen entschieden haben.

Das müssen Sie beachten:

  •     Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
  •     Sie müssen ein bestimmtes Begehren mit Begründung zum Ausdruck bringen.
  •     Drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen, denen in der Sitzung des jeweiligen Gremiums Gelegenheit gegeben werden soll, den Antrag zu erläutern.
  •     Bei Anträgen an den Rat der Bundesstadt Bonn müssen diese von mindestens 8000* Einwohnerinnen bzw. Einwohnern unterzeichnet werden.
  •     Bei Anträgen an Bezirksvertretungen gelten folgende geringere Quoten:

    Bonn 6200*
    Bad Godesberg 3045*
    Beuel 2694*
    Hardtberg 1374*
    * Stand 31. Dezember 2018. Die Quoten werden jährlich neu festgesetzt.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Einwohnerantrag? Dann können Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerdienste, Abteilung „Wahlen, Abstimmungen, Standesamtsaufsicht, behördliches Namensrecht“ wenden:

E-Mail: wahlen@bonn.de
Telefon: 0228 – 77 3366 oder 77 3976

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch auf der städtischen Internetseite:

Bonn.de: Einwohnerantrag

Einwohnerfragestunde

Nach der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Fragestunden zulassen. In Bonn sind Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in den Sitzungen der Bezirksvertretungen vorgesehen (§ 26 der Geschäftsordnung des Rates). Zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks; sie müssen der zuständigen Bezirksbürgermeisterin bzw. dem zuständigen Bezirksbürgermeister spätestens am 21. Tag vor der Sitzung zugehen, wobei ein formloses Schreiben völlig ausreichend ist. Zwei Fragen pro Fragestellerin bzw. Fragesteller sind möglich.

Die Antworten werden schriftlich vorgelegt und den Fragenden in der Regel vor der Sitzung zustellt.