Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7213-1 "Mainzer Straße 250"

Adresse: 
Mainzer Straße 250, 53179 Mehlem

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 7213-1 für einen Bereich zwischen Mainzer Straße und Remagener Straße (B 9) mit dem Ziel, die Flächen für Wohnbebauung zu entwickeln. Der Antragsteller beabsichtigt den Standort mit dreigeschossigen (plus Staffelgeschoss) Wohngebäuden mit insgesamt ca. 80 Wohneinheiten zu bebauen. Die Gliederung der Gebäude in Einheiten von 10-12 Wohnungen sollen die Bildung von Gemeinschaften fördern, die Adressbildung unterstützen und zur Differenzierung und Gestaltung der Fassaden beitragen. Die Erschließung ist über die Mainzer Straße vorgesehen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, so dass der Innenbereich autofrei bleiben kann und damit eine hohe Aufenthaltsqualität als Frei- und Spielfläche erhält. Der Vorhabenträger beabsichtigt insbesondere öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten.

Art der Beteiligung: 
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

200167 Satzungsbeschluss

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

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Aktueller Bearbeitungsstand: 

Der Bebauungsplan wurde vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 07.05.2020 beschlossen und tritt somit in Kraft.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

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Kosten des Gesamtvorhabens: 

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Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Städtebau, Wohnen

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein Zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekanntgemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiteren Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungsnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

Vom Vorhabenträger zu tragen

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Hellwig, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Tel. 0228 – 77 3481, Mail : barbara.hellwig@bonn.de

Weitere Informationen: 

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Vorhabennummer: 
1701004
Stadtbezirk: 
Bad Godesberg