Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6618-2 Quirinusplatz (Villenstraße / Hausdorffstraße) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf

Adresse: 
Villenstraße, 53129 Dottendorf Bonn

Die Vorhabenträger RHEGIO+ möchte auf dem östlichen Teil der Jankerklinik eine neue Wohnbebauung unter Abriss eines Bestandsgebäudes sowie des ehemaligen Schwesternwohnheims an der Hausdorffstraße errichten. Der Vorhabenträger hat das Grundstück in der Verfügungsgewalt. Es sollen ca. 42 Wohnungen entstehen, davon 30% als sozial geförderter Wohnraum. Der städtebauliche Missstand des seit Jahren leerstehenden Wohnheims soll beseitigt werden und die städtebauliche Situation im Ortszentrum von Dottendorf aufgewertet werden. Zudem wird ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geleistet. Daher wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt.

Art der Beteiligung: 
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr. 1711607EB5

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Das Verfahren ist abgeschlossen.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

-

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Nur interne Kosten.

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Wohnungsbau

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Die vom Investor geplante Bebauung wird im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel ist die Planung für die Dauer von 2 Wochen öffentlich ausgelegt und werden die Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ort und Dauer werden mindesten eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungs¬möglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der Öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser Auslegung hat jeder¬mann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Bera¬tung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfasserinnen / Verfassern mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

Vom Vorhabenträger zu tragem

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Fr. Wolter, Tel. 0228-77 2656,Amt 61-4, E-Mail: ursula.wolter@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
1707001
Stadtbezirk: 
Bonn