Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6618-2 Quirinusplatz (Villenstraße / Hausdorffstraße) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf
Die Vorhabenträger RHEGIO+ möchte auf dem östlichen Teil der Jankerklinik eine neue Wohnbebauung unter Abriss eines Bestandsgebäudes sowie des ehemaligen Schwesternwohnheims an der Hausdorffstraße errichten. Der Vorhabenträger hat das Grundstück in der Verfügungsgewalt. Es sollen ca. 42 Wohnungen entstehen, davon 30% als sozial geförderter Wohnraum. Der städtebauliche Missstand des seit Jahren leerstehenden Wohnheims soll beseitigt werden und die städtebauliche Situation im Ortszentrum von Dottendorf aufgewertet werden. Zudem wird ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes geleistet. Daher wird das Verfahren mit hoher Priorität geführt.
DS-Nr. 1711607EB5
Das Verfahren ist abgeschlossen.
Nur interne Kosten.
Stadtentwicklung, Wohnungsbau
Die vom Investor geplante Bebauung wird im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel ist die Planung für die Dauer von 2 Wochen öffentlich ausgelegt und werden die Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ort und Dauer werden mindesten eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungs¬möglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der Öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser Auslegung hat jeder¬mann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Bera¬tung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfasserinnen / Verfassern mitgeteilt.
Vom Vorhabenträger zu tragem
Fr. Wolter, Tel. 0228-77 2656,Amt 61-4, E-Mail: ursula.wolter@bonn.de
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