Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7621-56 “Sebastianstraße“
Für das Gebiet zwischen Alfred-Bucherer-Straße, Sebastianstraße und dem Fußweg zwischen Röckumstraße und Endenicher Allee ist der Bebauungsplan Nr. 7621-56 aufzustellen, mit dem Ziel, das Grundstück für Wohnbauzwecke zu entwickeln unter besonderer Berücksichtigung altengerechter Wohnformen und Pflege.
Bezirksvertretung Bonn 01.03.2016, Drucksachennummer 1610497B3
Beendet
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB ist im Amtsblatt Nr.25 der Bundesstadt Bonn, am 23.05.2018 erfolgt. Der Bebauungsplan ist somit in Kraft getreten.
-
Der Bebauungsplanentwurf wird mit der Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu werden die Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahmen mitgeteilt.
Nur interne Kosten
Hr. Koch, Tel. 0228-77 2205, Amt 61-4,
Email: rainer.koch@bonn.de
-