Nach welchen Kriterien werden die Vorschläge von der Verwaltung geprüft?

Liegt für den jeweiligen Stadtteil die TOP-10-Liste von Vorschlägen vor, wird die Stadtverwaltung die Vorschläge prüfen. Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:

  1. Grundsätzliche Umsetzbarkeit und Zuständigkeit der Stadt Bonn: Kann die Verwaltung hier überhaupt etwas beeinflussen? Hierfür sind im Einzelfall auch rechtliche Prüfungen z.B. nach der Straßenverkehrsordnung nötig.
  2. Bereits erfolgte Umsetzung / Bereits eingebracht: Es wird überprüft, ob der Vorschlag bereits in vergangenen Verfahren beschlossen bzw. umgesetzt wurde, oder ob es in der Verwaltung schon ähnliche Vorgänge zu diesem Thema gibt.
  3. Kostenschätzung: Wie viel würde die Umsetzung des Vorschlags die Stadt Bonn kosten? Sollte der Vorschlag das Gesamtbudget für einen Stadtbezirk überschreiten, wird geprüft, ob eine Umsetzung in einer modifizierten Variante innerhalb des zur Verfügung stehenden Kostenrahmens realisierbar ist.

Die Ergebnisse ihrer Prüfung fasst die Verwaltung in Stellungnahmen zusammen, die dann auf der Online-Plattform für die letzte Phase (mehr Informationen zu den verschiedenen Phasen) des Bürgerhaushaltes veröffentlicht werden. Die Stadtverwaltung bewertet die Vorschläge nicht inhaltlich – hierfür sind in den Bewertungsphasen allein die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich.

Die endgültige Auswahl der Vorschläge, die umgesetzt werden sollen, trifft dann der Stadtrat aus den TOP-10-Listen, also jener Vorschläge, die die meisten Stimmen aus der Bürgerschaft in der letzten Bewertungsphase erhalten haben. Über den Beschluss wird dann auf der Online-Plattform berichtet.