Wofür ist die Stadt Bonn zuständig und wofür nicht?

Es können im Bürgerhaushalt nur Vorschläge umgesetzt werden, für die die Stadt Bonn auch zuständig ist. Hier einige Beispiele, was mit dem Bürgerhaushalt leider nicht umgesetzt werden kann:

  • Die Stadt Bonn kann keine Lehrer anstellen.
  • Sie kann keine Bundesstraßen bauen.
  • Sie kann keine neue Polizeidienststelle einrichten.

Darüber hinaus kann die Stadt bauliche Veränderungen grundsätzlich nur auf ihren eigenen Grundstücken umsetzen. Ideen zur Verbesserung des ÖPNV leiten wir z.B. an die SWB weiter, mit der Bitte, diese bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Möglichkeiten, Vorschläge abzugeben, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn fallen, sind dennoch vielfältig. Dazu gehören z.B. zahlreiche Anregungen zu Spielplätzen, Freizeitmöglichkeiten oder zur Verschönerung des Stadtbildes, die innerhalb des Budgetrahmens grundsätzlich umsetzbar sind.