Standardisierte und komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung
Die Vorhabenliste unterscheidet standardisierte und komplexe Verfahren der Bürgerbeteiligung. Ein standardisierter Beteiligungsprozess wird auf der Grundlage eines kurzen Beteiligungskonzepts in der Vorhabenbeschreibung bereits mit dem Beschluss über die Veröffentlichung auf der Vorhabenliste eingeleitet. Anwendung findet diese Verfahrensart vor allem bei den gesetzlich verankerten Beteiligungsverfahren, wie zum Beispiel der Bauleitplanung. Weitere Anwendungsbereiche sind unter anderem Bürgerversammlungen zum Thema „Stadtgrün“ oder „Straßengestaltung“ sowie Stadtteilkonferenzen zu speziellen Themen.
Komplexe Beteiligungsverfahren werden auf der Grundlage eines ausführlichen Beteiligungskonzepts durchgeführt, das vom Beirat Bürgerbeteiligung beraten und vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda beschlossen wird. Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Beteiligungsverfahren zwingend beratend einzubeziehen. Diese Verfahren, die auch mehrstufig angelegt sein können, werden gewählt bei Vorhaben,
• bei denen das Interesse von einer Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern oder ein besonderes Interesse einzelner Stadtteile angenommen werden kann oder
• von denen eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern betroffen ist oder
• bei denen es sich um große gesamtstädtische Vorhaben oder wegweisende Zukunftsplanungen handelt, die Ressourcen der Stadt auf viele Jahre binden.
Beispiele für komplexe Bürgerbeteiligungsverfahren sind Planungsvorhaben von besonderer Bedeutung, Bürgerforen zu wichtigen Zukunftsthemen oder der Bürgerdialog zum Haushalt. Alle Verfahren werden gemäß den Qualitätskriterien der Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn durchgeführt.