Wie kann ich mich beteiligen? Basisinfos zum Bürgerdialog zum Haushalt 2015/16

Durch das Beteiligungsangebot am Haushalt der Stadt Bonn haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung des kommunalen Haushaltes zu nehmen, also auf die Frage, wie die Gelder der Stadt verwendet werden sollen. Hier bekommen Sie einen Überblick zu den wichtigsten Informationen rund um den Bürgerhaushalt der Stadt Bonn.

Was kann ich bei der Bürgerbeteiligung am Haushalt tun?
Im Zentrum der Beteiligung 2014 steht die Frage, wie die finanzielle Situation der Stadt Bonn verbessert werden kann. Bringen Sie dafür vom 14.11.2014 bis 12.12.2014 Ihre Vorschläge für Sparmaßnahmen, Investitionen und Einnahmeerhöhungen ein. Sie können zudem eingestellte Bürgervorschläge bewerten und diskutieren.
Beim Bürgerhaushalt können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesstadt Bonn mitmachen – egal welchen Alters oder welcher Nationalität.

Wie ist der Ablauf?
1. Online-Phase vom 14.11.2014 bis 05.12.2014
Während der Online-Phase vom 14.11.2014 bis 05.12.2014 können die Bürgerinnen und Bürger auf dieser Plattform Ihre Vorschläge einbringen. Gefragt sind insbesondere Vorschläge für Sparmaßnahmen und Einnahmeerhöhung. Alle eingehenden Bürgervorschläge können in dieser Phase bereits durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewertet und kommentiert werden.

2. Online-Phase vom 06.12.2014 bis 12.12.2014
Vom 06.12.2014 bis 12.12.2014 können Teilnehmende alle bis zum 5. Dezember eingegangenen Bürgervorschläge weiterhin kommentieren und bewerten und damit bestimmen, welche der Vorschläge zu den bestbewerten Vorschlägen gehören sollen, über die anschließend durch Verwaltung und Politik beraten und entschieden wird.
Es wird eine Bestenliste mit den 25 bestbewerteten Bürgervorschlägen und eine Rangliste mit den 25 Verwaltungsvorschlägen gebildet.

Was passiert mit den Ergebnissen?
Die während der Bürgerbeteiligung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 25 bestbewerteten Bürgervorschläge werden durch die Verwaltung mit Blick auf Kosten bzw. Einsparpotenzial, rechtliche und fachliche Umsetzbarkeit, usw. bewertet und mit einer Stellungnahme versehen. Diese Stellungnahmen der Verwaltung werden zusammen mit den Bürgervorschlägen an die Politik weitergeleitet. Nach der fachlichen Bewertung durch die Verwaltung werden die 25 bestbewerteten Bürgervorschläge der Online-Phase durch die politischen Fraktionen und in den vorgesehen politischen Gremien (insbesondere: Finanzausschuss) sowie die Rangliste mit den 25 Verwaltungsvorschlägen beraten und im Rat der Stadt Bonn abschließend beraten und entschieden. Darüber hinaus steht es den Fraktionen frei, zu weiteren Bürgervorschlägen, die es nicht in die Bestenlisten geschafft haben, Anträge zu stellen, über sie zu beraten und zu entscheiden. Nach Abschluss der politischen Beratungen und Entscheidungen erstellt die Verwaltung einen Rechenschaftsbericht, in dem alle Entscheidungen der Politik für oder gegen die einzelnen Bürgervorschläge der Bestenlisten samt Begründungen (Warum wurde jeweils so entschieden?) aufgeführt werden. Der Rechenschaftsbericht wird im Internet veröffentlicht.

Was kann ich durch meine Teilnahme erreichen?
„Haushaltsplanung“ mag sich zwar trocken anhören, die Entscheidung über die Verteilung der finanziellen Mittel der Stadt betrifft Sie als Bürgerin und Bürger aber ganz direkt. Die Frage, wo gespart werden kann, kann nur mit Ihrer Hilfe beantwortet werden. Sie haben durch Ihre Teilnahme die Chance, Einfluss auf die politische Willensbildung im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt Bonn zu nehmen, indem Sie die Politik „beraten“. Durch Ihre Teilnahme an der Bürgerbeteiligung am Haushalt der Stadt Bonn zeigen Sie, welche Vorschläge sie umsetzen und welche Prioritäten Sie bei den Ausgaben beziehungsweise beim Sparen setzen würden. Welche Bürgervorschläge aus der Bestenliste am Ende des Verfahrens in den Haushaltsplan aufgenommen werden und welche nicht, legen die Polikerinnen und Politker des Rates der Stadt Bonn fest.

Transparenz ist dabei oberstes Gebot: Ein Rechenschaftsbericht erläutert die gefällten Entscheidungen. Sie können sich im Internet über den aktuellen Stand der Beratungen und Entscheidungen informieren.Nach Abschluss der politischen Beratungen wird durch die Verwaltung ein Rechenschaftsbericht erstellt und im Internet veröffentlicht. Der Rechenschaftsbericht enthält zu allen bestbewerteten Vorschlägen jeweils die Stellungnahme der Verwaltung, die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung durch den Rat der Stadt Bonn und eine Begründung, warum ein Vorschlag im politischen Entscheidungsverfahren befürwortet oder abgelehnt wurde. Über die Veröffentlichung der Beratungsergebnisse informiert die Moderation über den Newsletter, über den Twitter-Kanal @bonnpacktsan, und direkt hier auf der Plattform.

Online mitmachen – Wie geht das?
Unter dem Link „erstmalig anmelden“ können Sie sich auf der Plattform registrieren. Bei der erstmaligen Anmeldung können Sie sich einen Nutzernamen und Passwort geben, mit dem sie sich während der Online-Phase einloggen und teilnehmen können. Wenn Sie Ihre Identität schützen wollen, können Sie statt Ihres bürgerlichen Namens ein Pseudonym verwenden. Bitte beachten Sie dabei die Dialogregeln.
Bitte beachten Sie dabei: Eine nachträgliche Änderung des Nutzernames ist nicht möglich, denn nur so können die Beiträge und Kommentare dem jeweiligen Teilnehmenden zugeordnet werden. Nutzerkonten können allerdings gelöscht werden, solange noch keine Vorschläge oder Kommentare geschrieben wurden. Wurden bereits schriftliche Beiträge verfasst, ist es möglich, diese nachträglich zu anonymisieren. Bitte wenden Sie sich dazu an die Moderation.
Weitere Fragen zur Beteiligung

Können von mir eingestellte Beiträge mittels Suchmaschinen gefunden werden?
Ja. Die Beteiligung am Haushalt ist ein öffentlich einsehbares Beteiligungsverfahren. Möchten Sie nicht, dass Ihr Vorschlag oder Diskussionsbeitrag zusammen mit Ihrem bürgerlichen Namen in einer Suchmaschine auftaucht, sollten Sie sich bei der erstmaligen Anmeldung einen Phantasienamen als Nutzernamen geben.

Wie werden die Listen bestbewerteter Vorschläge gebildet?
Auf der Seite „Bestenliste“ wird die - sich während der Online-Phase ständig akualisierende - Liste der bestbewerten Vorschläge angezeigt. Die Ränge der Vorschläge entstehen durch die Bewertungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: So kann jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer jeden Bürgervorschlag je einmal mit PRO, KONTRA oder NEUTRAL bewerten. Der Rang eines Vorschlags ergibt sich dann aus der Differenz seiner Pro- und Kontra-Stimmen.
Sollten mehrere Vorschläge die gleiche Differenz von Pro- und Kontra-Stimmen aufweisen, wird die absolute Zahl der Pro-Stimmen herangezogen, um die Rangfolge zu bestimmen. Das bedeutet es erhält dann derjenige Vorschlag den höheren Rang, der im Vergleich die meisten Pro-Stimmen erhalten hat. Liegt auch dann ein Gleichstand zwischen den beiden Vorschlägen vor, erhält derjenige Vorschlag den höheren Rang, der insgesamt die meisten Bewertungen auf sich vereinigt.

Wie kann ich das Verfahren einordnen?
Das Bürgerbeteiligungsangebot am Haushalt ist ein Konsultations-Verfahren. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger werden während der Online-Phase konsultiert, indem sie aufgerufen werden, Vorschläge zum Haushalt zu unterbreiten beziehungsweise Prioritäten zu eingebrachten Bürgervorschlägen zu setzen. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung am Haushalt - die bestbewerteten Bürgervorschläge - fließen anschließend in die fachlichen und politischen Beratungs- und Entscheidungsprozesse der Verwaltung und Politik ein.
Die Politikerinnen und Politiker entscheiden am Ende des Verfahrens darüber, welche Bürgervorschläge umgesetzt werden und welche nicht. "Bonn packt's an!" stellt also ein Beratungsverfahren dar, das den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger die Chance eröffnet, Vorschläge und Prioritätensetzungen in den Beratungsprozess des kommunalen Haushaltsplanverfahren "einzuspeisen". Das Letztentscheidungsrecht verbleibt bei den durch die letzte Kommunalwahl gewählten Politikerinnen und Politikern, den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Rates der Stadt Bonn.
Mehr Informationen zu Bürgerbeteiligung am Haushalt und anderen Verfahrensbeispielen in Deutschland finden Sie auf www.buergerhaushalt.org.

Ist die Beteiligung am Haushalt ein repräsentatives Verfahren?
Nein. Die Beteiligung am Haushalt ist kein repräsentatives Bürgerbeteiligungsangebot. Es tritt auch nicht als ein repräsentatives Verfahren an, so wie es etwa Wahlen oder andere auf Zufallsauswahl basierende Erhebungsinstrumente tun.
Es handelt sich stattdessen um ein offenes und frei zugängliches Beteiligungsangebot "zwischen den Wahlen": jede interessierte Bürgerin und jeder interessierter Bürger kann teilnehmen. Statt Repräsentativität stehen der offene Dialog, der Austausch und die Entwicklung möglichst vieler unterschiedlicher Sichtweisen sowie der offene und interaktive Wettbewerb um Vorschläge zum Haushalt im Vordergrund.
Aus Erfahrung weiß man, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigeren Bildungsabschluss (online-basierte) Bürgerbeteiligungsangebote weniger häufig wahrnehmen als solche, die einen höheren Bildungsabschluss haben. Auch sind Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre weniger häufig vertreten, ebenfalls sind in der Regel Jugendliche und Kinder unterrepräsentiert, während Bürgerinnen und Bürger der Altersgruppe 30 bis 60-Jährige sehr stark vertreten sind.
Genauso wie nicht jeder Zeit hat, zum Beispiel um 19:00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zu besuchen, sei es weil Kinder zu betreuen oder die Mobilitätsmöglichkeiten eingeschränkt sind, so gibt es auch bei (überwiegend) online-basierten Verfahren wie www.bonn-packts-an.de Bürgerinnen oder Bürger, die (zum Beispiel aufgrund des Internets) nicht teilnehmen können oder wollen.
Die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung müssen daher im Rahmen der anschließenden Beratungs- und Entscheidungsprozesse auch vor dem Hintergrund dieser "ungleichen Teilnehmerschaft" durch die Politik abgewogen werden. Die Politik muss bei ihrer Abwägung der Bürgervorschläge das Gemeinwohl beziehungsweise die Bevölkerungsgruppen im Auge behalten, die nicht oder nur zu geringerem Maße zu den Teilnehmenden dieser Bürgerbeteiligung gehören.
Bei der "erstmaligen Anmeldung" werden auf freiwilliger Basis sozio-demografische Daten erhoben (Alter, Geschlecht, Hintergrund, Ausbildung). Diese so erhobenen und anonymisierten Informationen werden der Politik ebenfalls vorgelegt.