Noch bis zum 4. Oktober: Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses Chlodwigplatz

Die Straßenbahnhaltestelle Chlodwigplatz soll durch die Errichtung von Haltestellenkaps barrierefrei ausgebaut werden. Durch den Ausbau der beiden Seitenbahnsteige sowie durch die Umgestaltung der Gehwege, Radwege und Parkplätze soll eine den heutigen Ansprüchen entsprechende städtebauliche und verkehrstechnisch funktionale Ausbausituation geschaffen und der Straßenraum aufgewertet werden.

Die Bahnsteige sind mit einer Länge von 33 m (Richtung stadtauswärts) bzw. 35 m (Richtung stadteinwärts) und mit einer Breite von 2,50 m geplant. Die Höhe der Haltestellenkaps beträgt 20 cm über Schienenoberkante.    

Die Bahnsteige werden mit Wartehallen und jeweils mit einem Zugzielanzeiger ausgestattet. Im gesamten Bereich der Haltestelle werden die Oberflächenbeläge einheitlich erneuert. Die Bahnsteige erhalten taktile Leitelemente für blinde und sehbehinderte Menschen.

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung und die festgestellten Planunterlagen werden in digitaler Form vom 21. September 2021 bis einschließlich zum 4. Oktober 2021 gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG und gem. § 27 a VwVfG NRW auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Internetseite der Bezirksregierung Köln zu Planfeststellungsverfahren Bahnstrecken

Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist dieses Planfeststellungsverfahren auszuwählen und unter den weiteren Informationen ist der Beschluss mit den planfestgestellten Unterlagen zu finden. Gem. § 27 a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

Einsichtnahme in Papierform nur mit Termin

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG ermöglicht die Bundesstadt Bonn im o. a. Zeitraum der Veröffentlichung eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und in die festgestellten Planunterlagen in Papierform. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich: 

Amt für Bodenmanagement und Geoinformation 
Terminvereinbarung unter: 0228 772200 oder kundenzentrum-geodaten@bonn.de

Die Einsichtnahme kann an dem abgestimmten Termin bei der Stadtverwaltung Bonn, Stadthaus, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, Aufzug 2, Etage 6B während der Dienststunden erfolgen.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt des in digitaler Form auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen bzw. über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, jeweils zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).

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