Bis zum 7. März: Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 6920-2 „Greenhouse“

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des Plangebietes

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bauungsplanes Nr. 6920-2, zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe-Straße beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich auf einem dreieckförmigen Grundstück zwischen der rechtsrheinischen Bahntrasse und der Karl-Duwe-Straße im Bereich des Projektgebietes Bonner Bogen, auf dem die Flächen einer ehemaligen Zementfabrik unmittelbar am Rheinufer und dem rechtsrheinischen Teil der Rheinaue zu einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt wurden. Im Bereich des Plangebiets befindet sich ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen und dem vorgelagerten Bürogebäude „Haus der freien Berufe“ sowie einer brachliegenden Fläche, auf der das Innovation Greenhouse entstehen soll.

Unterrichtung der Öffentlichkeit:

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt ab sofort während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr) im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6 B (Kundenzentrum Geodaten), im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn. Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsichtnahme in Bebauungspläne vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich! Es gilt die 3G-Regel.

Das Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 77 22 00
E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 bis zum 7. März 2022 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Postanschrift: Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
E-Mail: Amt61.anregungen@bonn.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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