Bis zum 21. Februar: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6818-1 „Dreizehnmorgenweg“

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des Plangebietes

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 die öffentliche Auslegung des Bauungsplanes Nr. 6818-1 für den Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, am nördlichen Rand des Ortsteils Friesdorf in der Gemarkung Friesdorf, Flur 16 und umfasst das Flurstück 1231 mit einer Gesamtgröße von ca. 7.060 m². Im Mai 2017 hat die Landmarken Bonn Green Canyon GmbH, Aachen, die Liegenschaft Godesberger Allee 171/Dreizehnmorgenweg 38 erworben. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit mehrere zwei- bis achtgeschossige Bürogebäude aus den 1960er Jahren, die hinsichtlich ihrer Architektur und Funktionalität nicht mehr den heutigen Anforderungen von Büronutzern entsprechen und einen hohen Sanierungsbedarf aufweisen. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage nach attraktiven Bürostandorten in Bonn und des Investitionsstaus im Gebäudebestand plant die Eigentümerin die Entwicklung eines neuen Bürokomplexes mit ca. 17.940 m² Geschossfläche auf dem Grundstück.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung erfolgt vom 20. Januar bis einschließlich 21. Februar 2022 während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr) im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6 B (Kundenzentrum Geodaten), im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn.

Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsichtnahme in Bebauungspläne vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich! Es gilt die 3G-Regel. Nähere Informationen unter  www.bonn.de/coronavirus

Das Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 77 22 00
E-Mail:  kundenzentrum-geodaten@bonn.de 

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 13a Abs. 3 bzw. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Postanschrift:  
Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
E-Mail:  Amt61.anregungen@bonnde

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

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