Ab dem 26. August: Offenlage des Bebauungsplans 6719-7 - Joseph-Beuys-Allee

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 die öffentliche Auslegung des Bauungsplanes Nr. 6719-7, zwischen Emil-Nolde-Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH beschlossen.

Das Plangebiet wird derzeit in Form von einer privaten Stellplatzanlage genutzt, die an den Rändern mit überwiegend satzungsgeschützten Laubbäumen eingefasst ist. Die Joseph-Beuys-Allee ist von einer gesetzlich geschützten Eichenallee gesäumt.
Die Vorhabenträgerin - die Apeiron restaurant retail management GmbH - ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, eine neue Verwaltungszentrale für ihre Mitarbeitenden zu entwickeln, da die bestehende Firmenzentrale an der Ollenhauerstraße 1 für die Expansionsüberlegungen des Unternehmens nicht mehr ausreicht. Derzeit arbeiten in der Firmenzentrale ca. 30 Mitarbeitende. Im Neubau sollen bis zu ca. 85 Personen untergebracht werden.

Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung wird vom 26. August bis einschließlich 27. September 2021 öffentlich ausgelegt:

Wann? Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Wo? Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B

Wegen der pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen zum Stadthaus ist die Einsichtnahme in Bebauungspläne vor Ort bis auf Weiteres nur mit Termin und Maske möglich! Termine können beim Kundenzentrum im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation telefonisch oder per E-Mail  vereinbart werden: : Tel.: 0228 77 2200, E-Mail:  kundenzentrum-geodatenbonnde

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 13a Abs. 3 bzw. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Postanschrift:  Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Fax: 0228 77 9619 668
E-Mail:  Amt61.anregungenbonnde

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Weitere Informationen:

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