komplexes Beteiligungsverfahren

Wohnquartier an der Buschdorfer Straße

Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt das auf einer ca. 4.000 m² großen Teilfläche des Grundstücks Buschdorfer Str. 60 in Buschdorf liegende Gemeindezentrum aufzugeben und niederlegen zu lassen. Geplant ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 60 barrierefreien, altersgerechten und öffentlich geförderten Kleinwohnungen, ergänzt durch Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Quartierstreff und hochwertig gestaltete Freiräume und Grünflächen sollen den interkulturellen und altersübergreifenden Austausch zwischen Bewohner*innen und Nachbarn ermöglichen. Im Verfahren sollen entsprechend der „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes“ vorbildliche Lösungsansätze für eine klimagerechte Quartiersentwicklung erarbeitet und das Leitbild der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt werden. Durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und weiterer flankierender Mobilitätsmaßnahmen soll unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen entsprochen werden.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Buschdorfer Straße 60, 53117 Buschdorf Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS Nr. 221307

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

3 Jahre bis Satzungsbeschluss

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Zielbeschluss des Rats und Beteiligung der Fachämter

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Durchführung eines Hochbauwettbewerbs in 2023 und anschließende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Zurzeit nicht bezifferbar.

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

Zurzeit nicht bezifferbar.

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Carmen Pflug, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon: 0228 - 77 29 63, E-Mail: carmen.pflug@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164656
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch