standardisiertes Beteiligungsverfahren

Universitäts-Campus in Bonn-Endenich - Bauleitplanverfahren Nr. 6421-1

Entwicklung bzw. Ausbau des Universitätscampus am Standort Bonn-Endenich. Das hierfür erforderliche Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage eines im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ermittelten Siegerentwurfes aus dem Jahr 2012 durchgeführt. Geplant sind Lehr- und Forschungseinrichtungen, eine der studentischen Versorgung dienende Infrastruktur sowie studentisches Wohnen.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Endenich Bonn
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

2 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Überarbeitung der Planung zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Bei Vorliegen einer überarbeiteten Planung wird diese den politischen Gremien zur Beratung (Umweltausschuss, Planungsausschuss) bzw. zur Beschlussfassung (BV Bonn) der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mind. eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf eine Stellung abzugeben. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über die vorgetragenen Stellungnahmen erfolgt durch den Rat der Stadt Bonn in öffentlicher Sitzung, nachdem die zuständige Bezirksvertretung ebenfalls in öffentlicher Sitzung - über die Angelegenheit beraten hat. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) Tel. 0228 77 4498, katharina.bluemel@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164614
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Das Vorhaben ist aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen von bezirklicher Bedeutung.
Zuständigkeit: 
bezirklich