komplexes Beteiligungsverfahren

Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie Bonn verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der Umgebungslärmkartierung, die europaweit alle fünf Jahre - zuletzt 2022/23 - durchgeführt wird. Der 2020 vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Runde muss nun überprüft und gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher erfolgt die Öffentlichkeitbeteiligung zweistufig: In der 1. Phase wird über die vorliegenden Informationen informiert und
die Bürger*innen erhalten Möglichkeit eigene Vorschläge und Ideen einzubringen sowie auf Probleme hinzuweisen. Diese Eingaben werden bei der Entwicklung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit dann in der 2. Phase der Beteiligung vorgelegt.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
53111 Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr. 18112352, DS-Nr.: 200341

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

Bis Ende 2024

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Abschluss der Lärmkartierung; Überprüfung des Lärmaktionsplans der 3. Rund und Vorbereitung der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Abschluss der Überprüfung des Lärmaktionsplans der 3. Runde und ersten Beteiligung der Öffentlichkeit ab Mitte Juli 2023.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Noch nicht zu beziffern

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Natur und Umweltschutz
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Verkehr, Mobilität und ÖPNV
Freizeit, Sport und Kultur

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Zweistufige Beteiligung der Bürger/innen zur Identifizierung und zur Entwicklung ruhiger Gebiete auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: In der ersten Phase der Be¬teiligung gab es eine Auftaktveranstaltung mit nachfolgendem vierwöchigen Online-Dialog , bei dem die Bürger/innen die Möglichkeit hatten, auf einer Karte von Bonn Ruheorte einzutragen und ggf. Maßnahmen/Ideen zu benennen, wie der Ruheort weiterentwickelt werden kann. In einem Um-fragemodul beantworteten die Bürger/innen konkrete Fragen zum Themenkomplex. Nach der Aus¬wertung der Beteiligungsphase wurde ein Maßnahmenplan erstellt. Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 11.11. bis zum 08.12.2019 statt (Offenlage des Entwurfs des LAP).

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden.

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Heike Steinkemper, Amt für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67-44), Tel.: 0228 77 58 55, E-Mail: umgebungslaerm@bonn.de

Weitere Informationen: 

Dialograum

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde kann auf www.bonn-macht-mit.de (Dialograum) heruntergeladen werden.

Vorhabennummer: 
152201
Stadtbezirk: 
gesamtstädtisch
Begründung (Zuständigkeit): 
Die Lärmaktionsplanung betrachtet das gesamte Stadtgebiet.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch