standardisiertes Beteiligungsverfahren

Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Das bestehende Konzept von 2008 mit einer Anpassung von 2012 wird aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer veränderten Marktentwicklung und neuer rechtlicher Vorgaben fortgeschrieben. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als räumlich-funktionales Konzept der Steuerung der gesamtstädtischen Einzelhandelslandschaft. Es stellt eine Arbeitsgrundlage für den Erhalt und die Stabilisierung einer ausgewogenen Zentrenstruktur mit dem Hauptzentrum, den Stadtbezirkszentrum sowie Ortszentren dar. Darüber hinaus trägt es zur Sicherung einer flächendeckende Nahversorgung bei. Entsprechend ist es ein Baustein zur „15-Minuten-Stadt“ hinsichtlich
einer fußläufigen Erreichbarkeit der Grundversorgung für alle Bonner*innen innerhalb von 15 Minuten.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12- Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Adresse: 
Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 

DS-Nr.: 202307

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

2 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Erhebungsphase

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Analysephase, Konzeptphase I und II

Kosten des Gesamtvorhabens: 

150.000 Euro

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Neben einer zweistufigen Beteiligung mit Gremienbeteiligung und Offenlage in Anlehnung an den Prozess der Bauleitplanung, der durch einen engen rechtlichen Rahmen für das städtebauliche Konzept zur Vorbereitung der Bauleitplanung vorgegeben ist, ist es Ziel die Bürger*innen sowie Wirtschaftsakteure und TÖB partizipieren zu lassen. In einer öffentlichen Auftaktveranstaltung werden die Funktionen des Konzeptes sowie der Fortschreibungsprozess erläutert. Insbesondere durch zwei Onlinebefragungen zum Stand der Nahversorgung insgesamt und zu den Stadtbezirkszentren können Bürger*innen ihre Bedarfe zur Versorgung mitteilen und auch auf Missstände hinweisen. In den
vier Stadtbezirkszentren werden zusätzlich Rundgänge durchgeführt. In der Konzeptphase werden Erkenntnisse sowie dadurch abgeleitete Strategien in öffentliche Foren auf Stadtbezirksebene diskutiert. Der Prozess wird durch den Konsultationskreis Einzelhandel, wie bereits bei den letzten Fortschreibungen, begleitet. Der Konsultationskreis Einzelhandel ist ein Beratungsgremium, das sich aus Stakeholdern, also Wirtschaftsvertretern wie bspw. den Gewerbegemeinschaften der Stadtbezirke und der IHK zusammensetzt.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

20.000 Euro

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Janina Eder, Stadtplanungsamt (Amt 61-1), Tel. 0228 77 26 52, E-Mail: zentrenkonzept@bonn.de

Weitere Informationen: 

Das bestehende Konzept kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.bonn.de/themenentdecken/planen-bauen/einzelhandels-und-zentrenkonzept.php

Vorhabennummer: 
164661
Stadtbezirk: 
gesamtstädtisch
Begründung (Zuständigkeit): 
Nur gesamtstädtisch können Versorgungsbereiche mit ihren Einzugsbereichen und Wechselwirkungen zueinander betrachtet werden. Dabei wird die Einzelhandelslandschaft auch in die regionalen Erfordernisse eingebettet.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch