Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das im Bezirk Beuel befindliche Combahnviertel
(abgegrenzt durch Konrad- Adenauer-Platz, Sankt-Augustiner-Straße, Bröltalbahnweg und Rheinufer) die "Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches" erfüllt. Gemäß Ratsbeschluss vom 28.6.2021 wird derzeit das förmliche Satzungsverfahren durchgeführt werden. Ziel der Ausweisung als Denkmalbereich ist es, die historische und jüngere Bausubstanz, sowie die städtebaulichen Strukturen des im ausgehenden 19. Jahrhundert angelegten Viertels mit seinen Straßenzügen, Bepflanzung und Blickbezügen zu erhalten und eine Weiterentwicklung im Einklang mit den schutzwürdigen Bestandteilen sicherzustellen.
6 Monate
Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchgeführt; Erarbeitung eines Leitfadens zur energetischen Ertüchtigung im Combahnviertel ist beauftragt.
ca. 10.000,00 Euro
Stadtentwicklung, Stadtplanung - Denkmalschutz
1. Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem LVRADR, 2. Vorlage in den politischen Gremien, 3. Offenlage und Durchführung der vorgeschriebenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, 4. Würdigung evtl. Anregungen aus der Öffentlichkeit, (evtl. Wiederholung der Schritte 3 und 4), 5. Vorlage zur Beschlussfassung im Rat, 6. Vorlage zur
Genehmigung bei der Bezirksregierung, 7. Veröffentlichung und damit Inkrafttreten.
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Frau Bisping, Stadtplanungsamt (Amt 61-02), Tel. 0228 77 2354, Mail: katrin.bisping@bonn.de