komplexes Beteiligungsverfahren

Beteiligungsprozess zur Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße

Die Bezirksvertretung Beuel hat die Stadtverwaltung beauftragt zur Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße ein komplexes Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Dabei sollen Rahmenbedingungen wie mehr Raum für Fußgänger*innen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Beibehaltung des Bus- und Bahnverkehrs, etc. berücksichtigt werden. Die Erreichung der genannten Rahmenbedingungen hat dabei Priorität gegenüber der bisherigen Aufteilung des Straßenraums. Der Autoverkehr soll soweit reduziert werden, wie es für die Erreichung der anvisierten Ziel notwendig ist. Im Rahmen des Beteiligungskonzepts sind verschiedene Beteiligungsformate geplant.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Friedrich-Breuer-Straße,
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

-

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Entwurfsphase, Erstellung von ersten Entwürfen

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Entwurfserstellung
April/Mai 2023 Planungswerkstatt zur Vorstellung und Konkretisierung der Entwürfe

Kosten des Gesamtvorhabens: 

-

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung/ Verkehr, Mobilität und ÖPNV

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es ist ein Beteiligungsverfahren mit zwei großen Workshops geplant. Nach dem ersten Workshop (Visionswerkstatt, 3.12.22) sollen erste Entwurfsskizzen angefertigt werden. Diese sollen dann in einem zweiten
Workshop (voraussichtlich April 2023) konkretisiert werden. Danach sollen mehrere Entwürfe mit unterschiedlichen Schwerpunkten erstellt und der Politik vorgelegt werden.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Herr Grashorn, Stadtplanungsamt (61-32) , Tel. 0228-77 4481, Email: philipp.grashorn@bonn.de

Weitere Informationen: 

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Vorhabennummer: 
1701034
Stadtbezirk: 
Beuel
Begründung (Zuständigkeit): 
Keine gesamtstädtischen Auswirkungen, Beschluss BV Beuel
Zuständigkeit: 
bezirklich