standardisiertes Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf entlang der Kölnstraße und umfasst zwei Teilbereiche. Auf der unbebauten Fläche nördlich des Quartiers "Im Apfelgarten" und südlich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 "Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße" soll ein durchmischtes Wohnquartier mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau entstehen. Gleichzeitig wird Wert auf die Schaffung hochwertiger Freiflächen und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Auf dem östlich angrenzenden, derzeit gewerblich genutzten Gelände wird eine Nutzungsmischung (Gewerbe/Wohnen) angestrebt. Überwiegend wohnungsnah verträgliche
gewerbliche Nutzungen sollen berücksichtigt werden, die bevorzugt an Handwerksbetriebe mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn vermarktet werden sollen. Im Wohnungsbau werden auf der Gesamtfläche potentiell mehr als 200 Wohneinheiten entstehen, von denen mindestens 50% als geförderter Wohnraum realisiert werden.

Nachhaltigkeitsziele: 
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Adresse: 
Kölnstraße, 53117 Bonn
Letzter politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt: 
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: 

2-3 Jahre

Aktueller Bearbeitungsstand: 

Der Stadtrat hat die übergeordneten Planungsziele beschlossen und eine Ämterbeteiligung wurde durchgeführt.

Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung: 

Durchführung eines Planungswettbewerbs und anschließend Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.

Kosten des Gesamtvorhabens: 

Zurzeit nicht bezifferbar

Schwerpunktmäßig betroffene Themen: 

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist: 

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kosten Bürgerbeteiligung (soweit bezifferbar): 

-

Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: 

Frau Pflug, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 2963, E-Mail: Carmen.Pflug@bonn.de

Weitere Informationen: 

-

Vorhabennummer: 
164654
Stadtbezirk: 
Bonn
Begründung (Zuständigkeit): 
Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Zuständigkeit: 
gesamtstädtisch