Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-1„Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf
Auf dem ca. 5200 m² großen städtischen Grundstück des ehemaligen Studieninstitutes ist die Realisierung von innovativen Wohnformen und sozialen Einrichtungen vorgesehen. Je nach Bebauungskonzept (Machbarkeitsstudie) können zwischen 30 und 50 Wohneinheiten realisiert werden.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 27.02.2018 durch die Bezirksvertretung Bonn gefasst, DS-Nr. 1810024.
2020 ff.
Die Offenlage fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschl. 06.07.2019 statt. Eine Beteiligungsveranstaltung fand am 29.06.2018 im katholischen Pfarrzentrum Sankt Aegidius, Buschdorfer Straße 60, 53117 Bonn statt. Auswertung der Stellungnahmen der Bürger durch Amt 61 und Vorabstimmung der Konzeptvorgabe durch Amt 03.
Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen.
Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.
NN, Stadtplanungsamt (Amt 61)
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