Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19 (ehem. Gartenbetrieb Am Landgrabenweg) R(H)EINWOHNEN
Die M & LP Rhein-Wohnen GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 15.07.2016 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine ca. 25.000 qm große Fläche am Landgrabenweg gestellt. Diese ehemals von dem Gartenbetrieb Kissener genutzten Anbau- und Produktionsflächen sind aufgegeben und liegen derzeit brach. Der Vorhabenträger beabsichtigt diese Flächen für eine wohnbauliche Nutzung umzuwandeln. Hierzu bedarf es der Änderung des bestehenden auf den Gartenmarkt aufgerichteten Planungsrechts. Auf der Fläche sollen unterschiedliche Wohnformen für verschieden Bewohnergruppen realisiert werden. Dabei muss die künftige Bebauung zwischen den großvolumigen Bauten der benachbarten Telekom und der angrenzenden kleinteiligen und kleinmaßstäblichen Reihenhausbebauung vermitteln.
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs 1. BauGB, Beschluss über Information der Öffentlichkeit über geändertes städtebauliches Konzept.
Schaffung Planungsrecht ca. 1,5 Jahre
Bebauungsplanentwurf wird ausgearbeitet.
Nicht bezifferbar
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Zusätzlich wurde ein ähnliches Beteiligungsformat als informeller Planungsschritt nach Überarbeitung der Pläne durchgefürht. Bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann erneut die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung sowie der erforderlichen Gutachten Stellung zu nehmen. Der Zeitraum der Offenlage wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt / Wochenblatt „Schaufenster“ / Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
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Felix Harting, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 47, E-Mail: felix.harting@bonn.de
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