4.3 Öffnung der Markthallen
Öffnung der Markthallen für den Endverbraucher
Die Beueler Markthallen an der Christian-Kölbach-Straße sind Standort verschiedener Obst-, Gemüse-, Feinkost- und Fischanbieter, die ihre Waren in den Markthallen lagern und an gewerbliche Händler weiterverkaufen. Ein Verkauf an den Endverbraucher ist dort nicht gestattet. Die Nutzung als Großmarkthalle ist durch einen Erbpachtvertrag vorgeschrieben. Die Markthallen bieten das Potenzial, das gastronomische Angebot im Quartier Beuel-Ost zu erweitern sowie Synergien durch die unmittelbare Nähe zu dem Theatergelände zu erzeugen. Dafür müsste der Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Bonn neu verhandelt werden. Durch eine Trennung der Markthalle in einen Bereich für Großhändler und einen Bereich für den Endverbraucher könnte das gastronomische Angebot ausgeweitet und ein sozialer Treffpunkt für im Quartier arbeitende Menschen sowie für Nutzer und Besucher der Einrichtungen und Angebote geschaffen werden.
Kommentare
am 25. Sep. 2020
at 12:32Uhr 1 Bewertung
super Idee
Fänd ich toll. Und das würde auch für die Gewerbetreibenden ganz neue Potentiale erschließen.