Illegale Vermietung und Zweckentfremdung von Wohnraum
+ Die illegale Vermietung und Zweckentfremdung von Wohnraum müssen konsequent unterbunden werden. Gewerbliche und oder hotelähnliche Vermietungen müssen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Brandschutz, Steuerrecht etc.) kontrolliert werden. Bei Verstößen müssen konsequent Sanktionen folgen.
+ Die Belegung der Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG muss öffentlich diskutiert werden. In Bonn erfüllt ca. jeder zweite Haushalt die Voraussetzungen um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu dürfen. Darunter befinden sich viele Normal- und Geringverdiener, die sich auf dem freien Markt kaum noch zu angemessenen Preisen mit Wohnraum versorgen können. Diese Personengruppe sollte gezielt mit öffentlich geförderten Wohnraum versorgt werden, denn es sind diese Menschen, die mit ihrer Arbeitsleistung und Steuerzahlungen zum funktionieren der Gesellschaft in großen Maße beitragen.
+ Älteren Menschen, die oft alleine in großen, öffentlich geförderten Wohnungen leben, sollte aktiv ein kostenloser Umzug in kleinere, barrierefreie Wohnungen in unmittelbarer Nachbarschaft angeboten werden, um die rare Ressource öffentlich geförderter Wohnraum effezienter zu nutzen.