Bitte erst die Klinikreform, danach die passend dimensionierte konkrete Planung zur zukünftigen Zuständigkeit und Aufgabe des UKB

Aktuell gibt es zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den Ländern noch Klärungsbedarf zur anstehenden längst überfälligen Klinik-Reform. Im Sommer 2023 soll die Reform der
Krankenhausfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Bundesverfassungsgericht soweit vorbereitet sein, dass dann Klarheit bestehen wird über Standorte der Grund-, Spezial- und Maximalversorgung, Zuständigkeiten, Aufgaben, Finanzierung und auch über notwendige Schließungen. Diese Ergebnisse werden die Grundlage
für zukünftige Planungen sein. Deshalb kommen die aktuellen massiven
Ausbau- und Expansionspläne des UKB deutlich zu früh. Es besteht aktuell die Gefahr von Fehlentscheidungen und Überdimensionierung
wenn schon jetzt Planungsrecht geändert würde. Zukünftig sollen die
Interessen von Patienten und Beschäftigten an hoher Versorgungsqualität und guten Arbeitsbedingungen stärker unterstützt
werden. Der wirtschaftliche Druck durch die Fallpauschalen
(DRG=Quantität=Profite) soll vermindert werden. Das UKB ist ein
wichtiger "Maximalversorger" und ein Zentrum der Forschung und Lehre. Das ist sehr gut für Bonn und die Umgebung und wird bei der
Klinikreform sicher angemessen berücksichtigt und finanziell ausgestattet werden um auch zukünftig Maßstäbe zu setzen. Wie das UKB in den gesamten Kontext einer deutschlandweiten Klinikreform
sinnvoll eingegliedert wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.