Stellungnahme zum Bebauungsplan 6618-1 UKB Bonn im Rahmen der frühzeitigen Beteili-gung der Öffentlichkeit

Stellungnahme zum Bebauungsplan 6618-1 UKB Bonn im Rahmen der frühzeitigen Beteili-gung der Öffentlichkeit

Die bislang vorgelegten Planungsunterlagen zeigen sowohl ein erhebliches Ermittlungsdefi-zit in Bezug auf die planungsrelevanten Tatsachen als auch, jedenfalls gegenwärtig, ein er-hebliches Abwägungsdefizit seitens der Planungsbehörde.

Ausgangslage ist die verkehrstechnische Ungeeignetheit der bisherigen Lage des UKB für einen Betrieb dieser Größe. Dies ist bekannt und muss nicht ausgeführt werden. Vergange-ne Planungsfehler können zwar nicht rückgängig gemacht werden, aber eine Ausweitung und weitere Verschlimmerung der Lage muss unterbleiben.

Zum Ermittlungsdefizit:

1) Es ist in den Informationen zur Verkehrsuntersuchung nicht erkennbar, dass die weit-räumigen Auswirkungen des zunehmenden UKB Verkehrs in den Blick genommen wurden. Zu Stoßzeiten bilden sich bereits jetzt Autoschlangen bis nach Kessenich und Poppelsdorf und das überwiegend in reinen Wohngebieten.
2) Es ist nicht erkennbar, welche Verkehrsszenarien zu Grunde gelegt wurden, insbe-sondere auch zur weiteren Entwicklung des Verkehrsaufkommens durch die Auswei-tung des Betriebs des UKB in den Bestandsgebäuden (Mitarbeiter, Besucher, Liefe-ranten). Eine reine Betrachtung des durch das Plangebiet ausgelösten zusätzlichen Verkehrs reicht nicht aus. Ebenso sind die Annahmen des UKB zum weiteren Wachs-tum kritisch zu hinterfragen und ggflls. auch mit Höchstwerten festzuschreiben.
3) Offenbar geht die Planung davon aus, dass Entlastungen durch Förderung des Fahr-radverkehrs möglich sein werden. Dass kann doch nur insofern gelten, dass Beschäf-tigte in Fahrradentfernung, d.h. max. 10-15 km Entfernung leben und entsprechend körperlich leistungsfähig sind. Entsprechendes gilt für den ÖPNV. Es ist aber zu un-tersuchen, wie viele Beschäftigte und Patienten aus Gegenden kommen, die weder für Radverkehr noch ÖPNV in Betracht kommen. Schon eine Betrachtung der Num-mernschilder morgens auf der Robert Koch Str. dürfte helfen (SU, AW, BM, AK, GM etc.) Das Fahrradpotential dürfte jetzt schon weitgehend ausgeschöpft sein und eig-net sich nicht für ein Schönrechnen künftiger Verkehre.
4) Das Lärmgutachten hat sich, soweit ersichtlich nicht mit der Lärmentwicklung auf den Zufahrtswegen in Wohngebieten ( z.B. Jagdweg, Graf Stauffenberg Str. etc.) be-fasst. Siehe oben. Dabei geht es nicht nur um die Lärmspitzen, sondern auch die Ver-längerung der Lärmexpositionszeiten für die Wohnbevölkerung.

Zum Abwägungsdefizit

Die Unterlagen sind geprägt durch eine sehr einseitige Zueigenmachung der kurzfristigen Bedürfnisse des UKB. Die Verbesserung der Verkehrssituation wird nur unter dem Aspekt der besseren Erreichbarkeit des UKB beurteilt, die Umsetzung dieser Planungen ist über-haupt nicht sichergestellt (und auch eher unwahrscheinlich) und sind aus Sicht der Anlieger auch ungeeignet einen planerischen Ausgleich zu schaffen.

Im Einzelnen

1. Seilbahn: Die wahrscheinlich einzige Maßnahme, die wirklich geeignet wäre, die Verkehrssituation zu bewältigen, zugleich aber derzeit noch komplett in den Sternen-stehend, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Umsetzung.
2. Verstärkung Busverkehr: Die SWB haben keinerlei Anreiz den ÖPNV auf den Venus-berg entscheidend zu verbessern. Sie sind defizitär, weshalb eher Streichungen im Angebot zu erwarten sind. Nebenbei sei bemerkt, dass die Attraktivität der Linien auf den Venusberg nicht gesteigert wird, wenn die Busse selbst im Stau stehen. Auch dazu werden keinerlei Ausführungen gemacht.
3. Verbesserung Fahrradsituation: Schön und begrüßenswert wenn sie dann wirklich umgesetzt würde, aber betrifft nur einen kleinen Teil der Beschäftigen und Besucher, siehe oben. Was fehlt ist auch eine Entschärfung der gefährlichen Engstelle auf der der Robert Koch Str. zwischen Einmündung Heinrich Lützeler Str. und Einmündung im Wingert. Dort hat schon heute der Fußweg keine Mindestbreite, von genügendem Platz für Radfahrer aus Kessenich gar nicht zu reden. Hier ist beispielsweise eine Einbahnregelung für Autos bei gleichzeitigem Ausbau der Rad- und Fußwege zu prü-fen. Ebenso ist die Situation an der Einmündung Nachtigallenweg zu prüfen. Radfah-rer in Richtung Norden nutzen derzeit den Fußweg, da eine Einfädelung auf die Ro-bert Koch Str. während der Stoßzeiten schwierig und vor allem gefährlich ist.
4. Kreisverkehr Robert Koch Str./ Wingert: Offenbar „nur so eine Idee“ der Planer, denn anders als für einen anderen Kreisverkehr liegen noch nicht einmal Planzeichnungen vor. Folge wird eine Verstetigung des Verkehrs auf der Robert Koch Str. sein, mit der Folge, dass eine Ausfahrt aus den Grundstücken dort bzw. Schmidtbonnstr. und Ale-xander König Str. zu Stoßzeiten nicht möglich sein wird. Derzeit gibt es noch Lücken im Verkehrsfluss, wenn die Ampel Am Wingert Rot an zeigt.
5. Weitere Parkmöglichkeiten auf dem Klinikgelände (Parkhaus Mitte): Das kann wohl nicht ernst gemeint sein: Generierung zusätzlichen Verkehrs!

Forderungen
Aus dem obigen ergeben sich folgende Forderungen:

1. Keine geänderte Bauleitplanung ohne gleichzeitige rechtlich verpflichtende und fi-nanzierte Umsetzung geeigneter ausgleichender Maßnahmen. Es darf nicht passie-ren, dass das UKB weiter baut und Verkehr generiert und die Stadt Bonn weder Ka-pazitäten noch Geld hat, planerisch erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Dies gilt auch für den ÖPNV durch die SWB.

2. Rechtliche Kopplung von Seilbahn und Bebauungsplan: keine Seilbahn, kein geänder-ter BPlan.

3. Vorlage eines Konzepts zur Reduzierung/Bewirtschaftung in Bezug auf alle Verkehre: Beschäftigte, Besucher, Patienten, Lieferanten, d.h. u.a. keine weitere Ausweitung von Beschäftigungs- und Patientenzahlen ohne gleichzeitige anderweitige Reduzie-rung des Verkehrs.