Vor einem neuen Bebauungsplan ein weitreichendes Verkehrskonzept notwendig.

Bevor die Bebauungspläne auf dem Venusberg für die UKB geändert werden, muss aus meiner Sicht ein schlüssiges Verkehrskonzept entwickelt und umgesetzt werden.
Dieses Verkehrskonzept muss von den Anwohnern vollumfänglich kzeptiert werden und die UKB dauerhaft binden.
Bis dato. existiert lediglich ein Parkraumkonzept. Nun muss der Fokus beim fließenden Verkehr stehen.

Hintergrund:
Seit Jahren wächst die UKB und damit massiv das Verkehrsaufkommen auf dem Venusberg, Ippendorf und Poppelsdorf.
Darüber hinaus werden durch den UKB-Verkehr die vorhandenen Verkehrsregeln häufig nicht beachtet.
Beispielsweise stelle ich durchschnittlich 1000 Verstöße pro Tag gegen die Höchstgeschwindigkeit in der Anliegerstraße "Sigmund-Freud-Straße" fest.
Laut dem von der Stadt Bonn vorgesehenen Verkehrskonzept übertrifft der Verkehrslärm schon heute die gesetzlichen Grenzwerte - in einem reinen Wohngebiet (siehe Gestaltungssatzung) / nicht einem Mischgebiet.
Dies ist neben den schon durchgeführten Baumaßnahmen der UKB am bestehenden Bebauungsplan vorbei und dem Betrieb des
Hubschrauberlandeplatzes über das vereinbarte Limit hinaus, ein weiterer eindeutiger Rechtsverstoss der UKB.
...Mit den Worten des Bundeskanzlers Scholz: alle müssen sich an Recht und Ordnung halten. ...
Dass die UKB deswegen noch nicht in Regress genommen wurde, zeugt vom fehlenden Rechtsverständnis im Land und in der Stadt.

Maßnahmen zum Verkehrskonzept:
- Es ist eine dezidierte Analyse der Verkehrsströme und der Nutzung der UKB notwendig.
Aus welchen Gebieten kommen Beschäftige und Patienten. Ist die UKB für alle Gebiete und Fälle überhaupt zuständig. Aus meiner Sicht gehören bis zu 25% der Patienten nicht in die UKB.
- Dauerhaft massiv Reduktion des Verkehrs auch ohne Seilbahn.
Beim Verkehrskonzept sollte nicht mit der Seilbahn gerechnet werden.
Wenn nichts anderes hilft, muss die Lehre und klinisch-theoretischen Forschung vom Venusberg weg gesiedelt werden.
- Verlagerung des Verkehrs unmittelbar in die UKB, d.h. die Verkehrsführung wird in das UKB-Gelände geführt und nicht am Gelände vorbei im Wohngebiet.
- Einhalten der Nachtruhe durch entsprechende Arbeits- und Besuchszeiten.